Am 31. August und 1. September fand in den Berliner Uferstudios die Grüne Urheberrechtsfachtagung “Vergüten statt verfolgen” statt, über die wie ausführlich berichtet hatten. Am Freitagabend hielten Jeanette Hofmann und Wolfgang Blau, der Chefredakteur von Zeit-Online, sehr interssante Keynotes. Die knapp 20-minütige Rede von Wolfgang Blau über das Urheberrecht, Eisenbahnen und das Leistungsschutzrecht, die wir an dieser Stelle dokumentieren, hat Patrick Held vom Team Netzbegrünung aufgenommen. Leider ist die Qualität der Rede anfangs nicht sehr gut, wird jedoch nach cirka drei Minuten spürbar besser.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
Am gestrigen Donnerstagabend stand unter anderem auch die zweite und dritte Beratung eines Entwurfs der Bundesregierung für das sogenannte Bundesgeoreferenzdatengesetz auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Für den Gesetzentwurf votierten die Regierungsparteien und die SPD, während die Linken sich enthielten.Wir Grüne stimmten gegen die Vorlage. Da die gestrigen Reden nicht gehalten wurden, sondern "zu Protokoll" gingen, dokumentieren wir Konstantins Rede hier noch einmal.
Am gestrigen Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag erneut über die geplanten Abkommen der EU mit den USA und Australien zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR = Passenger Name Record). Das Thema Flugastdatenabkommen bearbeiten wir Grünen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Europäischen Parlament seit langem intensiv. Gegenstand der gestrigen Debatte war u.a. ein von uns in den Bundestag eingebrachter Antrag mit dem Titel „Gutachten über die geplante EU-Fluggasdaten-Abkommen mit den USA und Australien beim Gerichtshof der Europäischen Union einholen“ mit dem wir die Bundesregierung auffordern, die nach wie vor im Raum stehenden und von zahlreichen wissenschaftlichen Diensten mittlerweile bestätigten, erheblichen Bedenken hinsichtlich der rechtskonformen Ausgestaltung der Abkommen endlich ernst zu nehmen und die Rechtskonformität der geplanten Abkommen mit den USA und Australien noch einmal vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüfen zu lassen. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine gestrige Protokollrede.
Die Notwendigkeit von Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Auch wenn wir Grünen die Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, sich diesem Themenfeld endlich zuzuwenden grundsätzlich positiv bewertet haben, sind die von der schwarz-gelben Bundesregierung bislang vorgelegten Entwürfe leider alles andere als der Weisheit letzter Schluss. Auch aus diesem Grund haben wir Bündnisgrünen uns dazu entschlossen, einen eigenen, sehr ausführlichen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen und diesen vor Einreichung online diskutieren zu lassen. Gestern debattierte der Bundestag nun auf Antrag der SPD erneut über den Beschäftigtendatenschutz. An dieser Stelle dokumentiere ich meine gestrige Protokollrede und freue mich über Kritik und Anregungen.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Wir Grünen setzen uns seit Anfang der Legislatur für eine einer mehrdimensional angelegten Gesamtstrategie ein, die sowohl den gesellschaftlichen Herausforderungen als auch den Besonderheiten des Netzes gerecht wird. Viel zu lang hat die Bundesregierung, auch weil sie sich in Diskussionen über das Placebo-Instrument Netzsperren erschöpft hat, hier nichts geliefert. Als Opposition werden wir das Vorgehen der Bundesregierung auch weiterhin intensiv verfolgen.
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