Hier dokumentieren wir Konstantins gestriges Statement vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre und den jüngsten Enthüllungen bezüglich des BND. Und weil wir in den letzten beiden Tagen mehrfach danach gefragt wurden, dokumentieren wir an dieser Stelle auch noch die Beweisbeschlüsse des Ausschusses, die die jüngsten BND-Enthüllungen erst ermöglicht haben.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
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