Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung.  Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht.

Die Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Die Vorratsdatenspeicherung war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Gerade nach den Enthüllungen durch Edward Snowden müssen wir die Ideologie extensiver anlassloser Datenhortung endlich hinter uns lassen.

Indem die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung den Strafverfolgungsbehörden seit Jahren ein mit unseren Rechtsordnungen nicht zu vereinbarendes Instrument versprachen, haben sie ihnen einen Bärendienst erwiesen. Statt eines Instruments, dessen Nutzen empirisch nachweisbar bei knapp über Null liegt, brauchen wir  eine gute technische wie personelle Ausstattung für die Strafverfolgungsbehörden und effektive Mittel zur anlassbezogenen Kriminalitätsbekämpfung.

Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat.

Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen. Wer jetzt noch im alten sicherheitspolitischen Stil weitermachen will, hat nichts verstanden. Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts muss diese zweite Niederlage die Befürworter anlassloser Massenspeicherungen nun endlich dazu bewegen, nicht länger mit dem Kopf gegen dieselbe bürgerrechtliche Wand zu laufen.

Hier findet Ihr das vollständige Urteil, hier die Pressemitteilung des EuGHs.

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