Prof. Dr. Franziska Boehm und Prof. Dr. Mark D. Cole beleuchten in einer aktuellen Studie den Hintergrund der Richtlinie zur Vortsdatenspeicherung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Einfluss auf bestehende Vorratsdatenspeicherungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen des weitreichenden Urteils auf andere Vorratsdatenspeicherungen, wie z.B. Bankdaten bei SWIFT und Reisedaten bei PNR.
Jan hat einen Gastbeitrag für die gestrige Printausgabe des Hamburger Abendblatt über die Pläne für eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bei grenzüberschreitenden Strafsachen innerhalb der EU geschrieben. Wir dokumentieren Jans Beitrag auch hier noch einmal.
Derzeit wird auf europäischer und deutscher Ebene intensiv über die Reform des überholten EU-Datenschutzrahmens diskutiert. Ziel der Bemühungen ist die Schaffung effektiver und durchsetzungsfähiger Datenschutzregelungen in der EU. Diese, so das Ziel der Reformbemühungen, sollen im Stande sein, eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes, die im Zuge des digitalen Wandels entstanden sind, zu geben. Am Montag, dem 22. Oktober 2012 wird sich der Innenausschuss des Bundestages in zwei Anhörungen (Tagesordnungen) mit der derzeitigen EU-Datenschutzreform beschäftigen. Gegenstand der Anhörungen ist neben den Vorschlägen der Europäischen Kommission auch ein von uns Grünen hierzu eingebrachter Antrag, in dem wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich für einen hohes europäisches Datenschutzniveau zu engagieren.
Heute ist der europäische Datenschutztag. Gestern wurden die Ergebnisse einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bekannt. Die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie ist eine weitere Ohrfeige für die Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.
Bereits Mitte 2011 war eine Liste der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt geworden, in der die tatsächlichen Speicherzeiten von Telekommunikationsanbietern dokumentiert werden. Nachdem bereits diese 10-seitige Kurzversion des Papiers vor längerer Zeit geleakt wurde, hat nun gestern der AK Vorrat den ausführlichen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht (pdf, 411 KB). Beide Versionen des Papiers werfen die Frage auf, ob die pauschalen Behauptungen der Befürworter der Massenspeicherung, dass es keine Daten gäbe – auf die zum Beispiel im Rahmen eines „Quick Freeze“-Verfahrens zurückgegriffen werden kann – zutreffend sein können. Insgesamt gibt das Papier einen umfassenden Einblick, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und wie diese heute schon genutzt werden. Wir haben nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie die Bedenken des AK Vorrats teilt und wie sie zukünftig sicherstellen will, dass zukünftig Strafverfolgungsbehörden nur Leitfaden und andere Dienstanweisungen an die Hand gegeben werden, die geltende Rechtsvorschriften beachten und den Einzelfall angemessen berücksichtigen.
Die entsetzlichen Anschläge vom 11. September jähren sich 2011 zum zehnten Mal. Grund genug, kritisch-bilanzierend zurück zu blicken. An drei Beispielen, der Vorratsdatenspeicherung (I.), der Pressefreiheit (II.) und der Evaluierung der Sicherheitsgesetze (III.) will ich aufzeigen, wie wir Grünen uns eine moderne und rechtstaatliche Prävention und Strafverfolgung vorstellen, die sich stärker als bisher an den Bürgerrechten orientiert.
Angebliche Anschlagsdrohungen, neue Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung, Ideen zur Umgestaltung der Sicherheitsbehörden: Was ist von der aufgeheizten Anti-Terror-Diskussion zu halten?
Archive