Am kommendem Montag, dem 25.06.2012, 13.00 Uhr wird sich der Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung (Tagesordnung als pdf)mit dem Thema „Entwicklung und Stand von Open Data Projekten“ beschäftigen. Interessierte können sich bis Freitag zu der Sitzung anmelden. Sobald der Fragenkatalog, der den Sachverständigen zur Beantwortung zugeleitet wird, vorliegt, werden wir hier darauf hinweisen. Auch bezüglich der Frage, ob die Sitzung gestreamt wird, werden wir berichten.
Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.
Morgen wird Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien sein, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen - leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir sehen ein Leistungsschutzrecht für Verlage sehr kritisch. Die Bundesregierung hat zwar betont, dass lediglich gewerbliche Angebote wie News-Aggregatoren zahlen sollen. Aber schon hier stellen sich viele Fragen: Was sind news-Aggregatoren genau? Zahlen nur sie? Oder alle gewerblichen Anbieter? Wo soll die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Angeboten im Netz verlaufen? Ist ein Blog mit journalistischen Inhalten gewerblich oder privat, wenn über einen flattr button gespendet werden kann? Wenn schon ein solches Angebot unter gewerblich fallen würde, hätte das enorme Konsequenzen für die Vielfalt im Netz. Und was genau der Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechtes eigentlich sein soll, ist auch noch unklar. Offenbar scheint sich die Koalition da selbst nicht einig.
Eine aus netzpolitischer Perspektive wieder rappenvolle Sitzungswoche steht bevor. An dieser Stelle weisen wir Euch auf die wichtigsten Sitzungen und Debatten hin. Am Montag geht’s gleich los mit Sitzungen der Projektgruppen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und einer Sitzung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages, der sich über die "Datensicherheit bei facebook und anderen sozialen Netzwerken" austauscht. Was sonst noch in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages steht, könnt Ihr hier nachlesen.
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