Vor kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine […]
Neben einer Anhörung des Ausschusses „Digitale Agenda“ zur Urheberrechtsreformen auf deutscher und europäischer Ebene sowie dem Leistungsschutzrecht, die am Mittwoch stattfinden […]
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am kommenden Montag zu einer öffentlichen Anhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Gegenstand der Anhörung ist das Ansinnen der großen Koalition, die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für Datenschutz zu stärken. Hierzu liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes von Union und SPD vor. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir einen eigenen, grünen Änderungsantrag zur Vorlage der Koalition erarbeitet, auf den wir gleich noch einmal gesondert hinweisen werden. Nach der Anhörung werden wir eine weitere Initiative in Form eines Entschließungsantrags in den Bundestag einbringen.
Als Grüne Bundestagsfraktion weisen wir seit langem darauf hin, dass eine effektive und völlig unabhängige Datenschutzkontrolle unverzichtbar für den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ist. Was vorher schon galt, gilt angesichts einer ausufernden Überwachung mehr denn je. Die nun vorgelegten Vorschläge zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht greifen viel zu kurz. Mit ihrem Gesetzesentwurf reagiert die Bundesregierung zwar endlich auf unsere jahrelangen Forderungen, den/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) – auch entsprechend den Anforderungen des Gerichtshofs der EU (EuGH) – endlich unabhängig zu stellen. Der/die BfDI soll nun oberste Bundesbehörde werden und nicht länger vom Bundesministerium abhängig sein. Darüber hinaus sind aber noch weitere Änderungen für mehr Unabhängigkeit dringend nötig.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir aus den laufenden Sitzungswochen des Bundestages und machen vor allem auf innen- und netzpolitische Initiativen aufmerksam. In dieser Sitzungswoche gibt es erneut zahlreiche Punkte auf den Tagesordnungen der Ausschüsse und des Plenums des Bundestages. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Überblick über die wichtigsten Tagesordnungspunkte aufmerksam.
Gestern tagte das Bundeskabinett. Unter anderem verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine solche Änderung war einerseits lange überfällig, andererseits springen die vorgeschlagenen Änderungen viel zu kurz. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir bereits 2011 sehr viel weitergehende Änderungen eingefordert. An diese werden wir die Bundesregierung in den nächsten Monaten noch einmal erinnern.
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
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