Heute hat Andrea Vosshoff den 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgelegt. Der Bericht gibt wichtige Impulse und zeigt noch einmal die Notwendigkeit auf, bestehende Defizite im Bereich der Informationsfreiheit abzubauen, ausufernde Ausnahmeregelungen einzudämmen und den bestehenden Flickenteppich auf Bundes- und Landesebene zu vereinheitlichen. Zudem müssen wir neue Ideen aufnehmen. Das Ziel muss die proaktive Veröffentlichung von Informationen bleiben. Die Bundesregierung verschläft das Thema seit Jahren. Die Bundespolitik muss endlich wieder eine Führungsrolle bei der Weiterentwicklung der Informationsfreiheit einnehmen. Ihren Tiefschlaf im Bereich E-Government muss sie endlich beenden und seit Jahren vorliegende Vorschläge zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit aufgreifen.
Heute hat das Bundeskabinett also endgültig beschlossen, Arne Schönbohm zum Präsidenten des BSI zu machen - gegen jede Kritik und vorsätzlich. Das Agieren des Innenministeriums im Bereich der IT-Sicherheit ist seit langem äußerst problematisch. Das Ministerium ist mit den Herausforderungen des digitalen Wandels und einem effektivem Grundrechtsschutz nicht nur überfordert, es ist mittlerweile auch Ursache für die zunehmende Verunsicherung im Bereich der IT-Sicherheit. Im Kanzleramt sollte man dringend darüber nachdenken, dem Ministerium die Verantwortung für die IT-Sicherheit in Deutschland zu entziehen. Wenn es eines weiteren Belegs für die Notwendigkeit eines vom Ministerium unabhängigen BSI, gebraucht hätte, dann hat die Bundesregierung ihn heute geliefert.
Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir gemeinsam mit vielen anderen scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Immer wieder haben wir nachgehakt. Das bisherige Vorgehen ist für die Bundesregierung schon heute hochnotpeinlich. Es zeigt insgesamt, dass man noch immer nicht die Dimension der Entscheidung und die Relevanz für die IT-Sicherheit in Deutschland erkannt hat. Bis heute hat keine Entscheidung über die Besetzung stattgefunden. Wir bleiben am Ball.
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
Vor kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine […]
Neben einer Anhörung des Ausschusses „Digitale Agenda“ zur Urheberrechtsreformen auf deutscher und europäischer Ebene sowie dem Leistungsschutzrecht, die am Mittwoch stattfinden […]
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am kommenden Montag zu einer öffentlichen Anhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Gegenstand der Anhörung ist das Ansinnen der großen Koalition, die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für Datenschutz zu stärken. Hierzu liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes von Union und SPD vor. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir einen eigenen, grünen Änderungsantrag zur Vorlage der Koalition erarbeitet, auf den wir gleich noch einmal gesondert hinweisen werden. Nach der Anhörung werden wir eine weitere Initiative in Form eines Entschließungsantrags in den Bundestag einbringen.