Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
Aus einer Unterrichtung des Haushaltsausschusses durch das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 21. Oktober 2011 geht hervor, dass sich die Gründung und Arbeitsaufnahme der Stiftung Datenschutz entgegen der kürzlichen Versprechen von Bundesinnenminister Friedrich weiter verzögern wird. Man wird deshalb eine Treuhandstiftung errichten, um die eingestellten Haushaltsmittel gemäß der haushaltsrechtlichen Vorgaben zumindest vorübergehend „parken“ zu können. Zugleich gibt das Bundesministerium des Inneren bekannt, die Stiftung Datenschutz werde in Leipzig als Zentrum eines aufstrebenden IT-Sektors angesiedelt werden, um die neuen Länder zu fördern. Eine derart durchsichtige Standort-Kungelei zwischen Bundesregierung und der CDU-geführten sächsischen Landesregierung war nicht anders zu erwarten. Schlicht einen Skandal birgt der knappe Hinweis, dass das Bundesministerium des Inneren als Stifterin sowohl den Vorstand als auch den Verwaltungsrat alleine benennen wird. Dem gemischt zu besetzenden Beirat soll lediglich eine beratende Funktion zukommen. Damit werden alle sach- und fachkundigen Hinweise zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Projekts klar in den Wind geschlagen. Auch die sonstigen Rahmendedingungen stehen in eklatantem Widerspruch zu den vollmundigen schwarz-gelben Versprechen in Sachen Stiftung.
Am morgigen 9.6.2011 findet auf Einladung der Henrich-Böll-Stiftung eine interessante Veranstaltung mit dem Titel „Subtil 21. Politik als öffentlich-rechtlicher Programmgestalter?“ statt. Die Podiumsdiskussion findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Demokratie heute“ von 19:30 bis 21:30 in den Räumlichkeiten der Stiftung in der Schumannstr. 8 statt.
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