Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
Seit langem berichten wir über das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. Nach einer insgesamt dreijährigen Hängepartie kommt nun zwar die Stiftung, die schwarz-gelbe Bundesregierung fährt das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand. Am gestrigen Donnerstag debattierte der Bundestag in erster Lesung über einen Antrag zur Stiftung, den wir gemeinsam mit der SPD eingebracht haben. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede und freuen uns über Eure Kritik und Anregungen.
Seit langem berichten wir über das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. Nach einer insgesamt dreijährigen Hängepartie kommt nun zwar die Stiftung, die schwarz-gelbe Bundesregierung fährt das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand. In einem aktuellen Antrag, den wir gemeinsam mit der SPD in den Bundestag eingebracht haben, kritisieren wir das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Stiftung und machen ganz konkrete Vorschläge, wie das verkorkste Konzept eventuell noch gerettet werden und die Stiftung einen tatsächlich Beitrag einen verbesserten Datenschutz leisten kann.
Ende November hatten wir berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand fährt. Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung und den zahlreichen Absagen stellte sich nun die Frage, wie die Bundesregierung in Sachen Stiftung gedenkt, weiter zu verfahren: Wird es eine Neubesetzung der nicht in Anspruch genommenen Beiratssitze der Stiftung geben? Nach welchen Kriterien erfolgt eine etwaige Neubesetzung? Werden diese diesmal transparent sein? Um dies in Erfahrung zu bringen, hat Konstantin letzte Woche die folgende mündliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Nun liegt die Antwort vor.
Am 29. November hatten wir darüber berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand gefahren hat. Mit Hinweis auf eine völlig verfehlte Konzeption haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vor Kurzem beschlossen, auf ihre Sitze im Beirat der Stiftung zu verzichten. Heute hat nun auch der Verbraucherzentale Bundesverband (VZBV) seine Nicht-Teilnahme an der Stiftung erklärt. Dies hatte sich abgezeichnet. Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung stellt sich nun die Frage, wie die Bundesregierung gedenkt, weiter zu verfahren. Hirzu hat Konstantin die Bundesregierung befragt. Zudem haben wirgemeinsam mit der SPD einen aktuellen Antrag zur Stiftung vorgelegt.
Nach einer dreijährigen Hängepartie soll die von der Bundesregierung angekündigte Stiftung Datenschutz nun kommen. Die Schaffung einer zusätzlichen Institution, um mittelbar auf die Einhaltung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft einwirken zu können, wurde von uns zunächst immer begrüßt. Denn wir brauchen ein vielfältigeres Schutzsystem im Datenschutz. Doch die konkrete Ausgestaltung der Stiftung, die nichts anderes als ein U-Boot des Innenministeriums ist, ist absolut unzureichend. Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes und den anderen Oppositionsfraktionen werden wir uns als Grüne nicht an der Arbeit der Stiftung in der jetzt angedachten Form beteiligen.
Die Geschichte des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und der Union ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Während das Grundgesetz die Unabhängigkeit und Staatsferne von ARD und ZDF garantiert, glauben die Konservativen wohl immer noch, dass das für sie nicht so gilt.
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