Am 29. November hatten wir darüber berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand gefahren hat. Mit Hinweis auf eine völlig verfehlte Konzeption haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vor Kurzem beschlossen, auf ihre Sitze im Beirat der Stiftung zu verzichten.

Zu Recht fürchten die Beauftragten um ihre Unabhängigkeit. Auch die Oppositionsparteien Im Bundestag, denen jeweils ein Sitz im Beirat zugestanden hätte, haben daraufhin beschlossen, sich nicht an der Stiftung in der vorliegenden, völlig unzureichenden Form zu beteiligen.  Bei der in der letzten Woche stattgefundenen Wahl zum Beirat der Stiftung (Tagesordnung und Antrag) haben wir daher gegen die Satzung gestimmt. Gestern hat nun auch der Verbraucherzentale Bundesverband (VZBV) seine Nicht-Teilnahme an der Stiftung erklärt. Dies hatte sich abgezeichnet.

Dass über die Hälfte des insgesamt 25-köpfigen Beirates Vertreter von Wirtschaftsverbänden sind, ist nicht hinnehmbar. Damit fehlt es tatsächlich an der von allen Seiten immer wieder angemahnten notwendigen Unabhängigkeit. Eine Stiftung, deren Interessen von der Wirtschaft selbst maßgeblich bestimmt wird, kann ihren Auftrag, durch verschiedene Maßnahmen die Wirtschaft für den Datenschutz zu gewinnen, nicht erfüllen. Zu diesen gravierenden Konstruktionsmängeln der Stiftung kommt hinzu, dass die inzwischen trotz geringfügiger Aufstockung aus laufenden Mitteln miserable Ausstattung kaum mehr als die Produktion von Hochglanzbroschüren erwarten lässt.

Die von Beginn an aus allen Ecken geäußerten Kritik am Konzept einer BMI-hörigen, einseitig Wirtschaftinteressen zugeneigten und viel zu dürftig ausgestatteten Kleinstorganisation hat die Bundesregierung stets ignoriert. Den richtigen Ansatz der Auffächerung der Instrumente und  Institutionen des Datenschutzes und die Vergabe von unabhängigen Auditierungen hat sie nur halbherzig verfolgt. Die jetzt vom Bundesministerium des Inneren vorgelegte und zu keinem Zeitpunkt mit dem Bundestag abgestimmte Satzung besiegelt das vorläufige Scheitern der Stiftung endgültig.

Das ganze Vorgehen ist ein weiterer Offenbarungseid einer unfähigen Bundesregierung, die nicht willens und nicht im Stande ist, den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung schafft es nicht einmal, ein Projekt umzusetzen, das von allen politischen Akteuren unterstützt wurde. Daran, dass die Stiftung nun vorerst scheitert, trägt die schwarz-gelbe Bundesregierung die alleinige Verantwortung.

Wie geht es weiter mit der Stiftung?

Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung stellt sich nun die Frage, wie die Bundesregierung gedenkt, weiter zu verfahren. Wird es eine Neubesetzung der nicht in Anspruch genommenen Beiratssitze der Stiftung geben? Nach welchen Kriterien erfolgt eine etwaige Neubesetzung? Werden diese diesmal transparent sein? Um dies in Erfahrung zu bringen, habe ich heute die folgende mündliche Frage an die Bundesregierung gerichtet:

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bislang bekannt gewordenen Absagen der für den Beirat der Stiftung Datenschutz in der Satzung ursprünglich vorgesehenen Mitglieder und nach welchen Kriterien erfolgt eine etwaige Neu-Benennung?

Über die Antwort der Bundesregierung halten wir Euch auf dem Laufenden. In der nächsten Sitzungswoche des Bundestages wird die Stiftung auch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen des Parlaments sein. Gemeinsam mit der SPD haben wir einen Antrag vorgelegt, über den wir hier noch ausführlich in den nächsten Tagen berichten werden.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zur Stiftung Datenschutz.

Tags

Comments are closed

Archive