In der gestrigen Debatte im Ausschuss für Bürgerliche Rechte, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments habe ich betont, dass es keinen "quick fix" für ein Safe Harbor-Abkommen mit den Vereinigten Staaten geben kann. Ich verstehe nicht, dass es Leute gibt, die sagen: Lasst uns einfach ein "Safe Harbor plus" machen. Wie sollen wir das Rechtssystem der Vereinigten Staaten mit einer Entscheidung der EU-Kommission ändern? Das geht nicht. Punkt.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
Heute ist unser Antrag „Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich sichern“ (pdf) in den Fachausschüssen des Bundestages, u.a. auch im Ausschuss „Digitale Agenda“, der leider erneut nicht-öffentlich tagen wird. Über den derzeitigen Stand der Debatte zur Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene hatten wir immer wieder berichtet. Die Bundesregierung weigert sich trotzt anderslautender Lippenbekenntnisse noch immer, eine gesetzliche Regelung zur effektiven Sicherung der Netzneutralität auf Bundesebene vorzulegen und sieht tatenlos zu, wie die Netzneutralität auf EU-Ebene verramscht wird. Damit sägt sie am Grundpfeiler des offenen Internet, zum Leiden der Nutzer und der digitalen Wirtschaft Europas. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ hat Konstantin das Vorgehen der Großen Koalition scharf kritisiert.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Stellungnahme zum „Safe Harbour“-Abkommen vorgestellt. Die Stellungnahme ist erfreulich klar. Wir hoffen, dass das Gericht dem Plädoyer folgt. Schon heute ist klar: Das Abkommen kann in seiner jetzigen Form keinen Bestand haben. Es zeichnet sich ab, dass der EuGH der Kommission in Kürze erneut die rote Karte zeigen könnte. Dies wäre ein weiteres starkes Signal des Gerichts für den Schutz der Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern. Das Abkommen muss nun umgehend aufgehoben werden. Hierfür muss sich die Bundesregierung endlich mit Hochdruck in Brüssel einsetzen.
Nach Angaben der "Zeit" überließ es die US-amerikanische Regierung der Bundesregierung, die NSA-Selektorenliste freizugeben. Frank-Walter Steinmeier habe zudem von den Abhöraktionen gewusst, zitiert das Blatt Ex-BND-Chef Ernst Uhrlau. Hier ein Tagesspiegel-Artikel zur Vorabmeldung. Sollte sich nun herausstellen, dass die Aussagen bezüglich einer Verweigerung der Amerikaner nicht der Wahrheit entsprachen und die Entscheidung auf Herausgabe der Selektoren vielmehr explizit der Bundesregierung überlassen wurde, wäre dies ein weiterer handfester Skandal in einer ganzen Reihe von Ungeheuerlichkeiten, die sich die Bundesregierung in der Affäre bis heute erlaubt hat. Die Bundesregierung hätte Parlament und Öffentlichkeit bewusst belogen, um die eigene Verstrickung in den Skandal unter den Teppich zu kehren.
Fast täglich kommen neue brisante Informationen über die Aktivitäten von BND und NSA an die Öffentlichkeit. Die Bundesregierung hat über Monate, gerade auch auf dem absoluten Höhepunkt der Affäre, ein mögliches No-Spy-Abkommen wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Der Abschluss eines solchen Abkommens, das wissen wir durch die Aufklärung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses heute, war jedoch niemals realistisch. Hierzu hat Konstantineinen Gastbeitrag verfasst, der in der aktuellen Profil: Grün erschienen ist.
Angesichts der jüngsten Meldungen über die Ausspähung französischer Ziele durch die NSA hat Konstantin das bisherige Vorgehen der Bundesregierung im Überwachungs- und Geheimdienstskandal, vor allem die anhaltende Verweigerungshaltung, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss endlich die NSA-Selektorenlisten zur Verfügung zu stellen, kritisiert.
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