Heute hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion, und Konstantin haben das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Schlüsselfrage der digitalen Bürgerrechtspolitik kritisiert. Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger: Er verpflichtet zur massenhaften anlasslosen Speicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von jeglichem Tatverdacht. Hieran kann auch der durchsichtige Versuch der Umetikettierung nichts ändern.
Mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist die Diskussion um den Schutz der Daten von Autofahrern Makulatur geworden. Kommt die Vorratsdatenspeicherung wie angekündigt, geht es nicht mehr um das Foto, das alle 20 Kilometer von der Mautbrücke aus gemacht wird. Dann geht es um das vernetzte Auto, das permanent online ist. Autofahrer, die permanent überwacht werden und fürchten müssen, dass ihre Daten in falsche Hände geraten, werden kaum Vertrauen in intelligente und vernetzte Mobilität entwickeln. Es droht der gläserne Autofahrer. Dies macht Malte in einem Gastbeitrag deutlich.
Am 25. April findet in Berlin der Grüne Länderrat statt. Der Länderrat ist das zweithöchste Organ der Grünen auf Bundesebene. Gemeinsam mit Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz und Jan Philipp Albrecht hat Malte einen Eilantrag gegen die Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verfasst. Der Antrag, den wir hier dokumentieren, findet breite Unterstützung in der gesamten Partei.
Am gestrigen 15. April 2015 hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine “Leitlinien” zur Entwicklung eines Gesetztes für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dies kommt einer 180 Grad Wende gleich und lässt einmal mehr generelle Zweifel am Stellenwert der Grund- und Bürgerrechte innerhalb der SPD aufkommen. In einem kurzen Beitrag nimmt Malte eine erste Kritik an den Leitlinien vor.
Die heute durch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vorgestellten Leitlinien für "Höchstspeicherfristen" sind nichts anderes als ein fauler Kompromiss in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen umgekippt. Wir behalten uns den erneuten Gang naxch Karlsruhe explizit vor.
Auch aufgrund der nach wie vor mangelnden Öffentlichkeit der regulären Sitzungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ versuchen wir rechtzeitig im Vorfeld der jeweiligen Sitzungen über die TOPs der nächsten Ausschussberatungen zu informieren. Neben der Vorratsdatenspeicherung steht weiterhin das IT-Sicherheitsgesetz sowie die hochumstrittene PKW-Maut für Ausländer auf der Tagesordnung des Ausschusses.
Gestern haben die Fraktionen im Bundestag auf Initiative der grünen Fraktion erneut über die Vorratsdatenspeicherung debattiert – wie nicht anders zu erwarten durchaus engagiert. Während ihren Reden haben die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und die rechtspolitische Sprecherin Katja Keul noch einmal folgendes klargestellt: Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar. Sie schafft aber keinesfalls mehr Sicherheit. Wer Menschen wirksam schützen will, braucht nicht mehr Daten, sondern mehr qualifiziertes Personal, das die jetzt bereits vorhandenen Daten und Informationen auswerten kann. An dieser Stelle dokumentieren wir die Redebeiträge der beiden grünen Abgeordneten.
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