Berichterstatter Jan Philipp Albrecht präsentiert am Mittwoch, den 9. Januar 2013, seinen Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine allgemeine Datenschutzverordnung. Den […]
Seit langem berichten wir über die Reform des Datenschutzes auf europäischer Ebene und die Position der Bundesregierung. Auch Jan Philipp, der das Reformprojekt als Berichterstatter auf europäischer Ebene betreut, berichtet an dieser Stelle regelmässig über den jeweiligen Stand der Verhandlungen. Der Bundestag hat bereits am 8. November 2012 über die Verordnung debattiert. Am gestrigen Donnerstag debattierte der Bundestag erneut über das Reformvorhaben. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins gestrige Rede und freuen uns über Kommentare und Anregungen.
Vor Kurzem veröffentlichte der Ministerrat ein Papier zum Stand der derzeitigen Verhandlungen in Sachen EU-Datenschutzreform (pdf) aus dem auch das Verhalten der Bundesregierung ersichtlich wird. Die Bundesregierung arbeitet gezielt am Rückbau des Datenschutzes auf EU-Ebene. Offenbar will der Ministerrat Bundesinnenminister Friedrichs Vorschlag folgen, den Erlaubnisgrundsatz zu streichen. Dies darf nicht geschehen. Es gibt im Zeitalter des Internets keine risikofreien Bagatelldatenverarbeitungen. Ohne diesen Schutzansatz werden sich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich verschlechtern.
Im Januar 2012 hat die EU-Kommissarin für Grundrechte und Justiz die lang erwartete Reform des Datenschutzrechts in Europa auf den Tisch gelegt. Das gesamte Jahr über wurde über die Reformvorschläge – insbesondere die neue EU-Datenschutzgrundverordnung – diskutiert. Jan ist der zuständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments. Am 10. Januar 2013 wird der Innenausschuss seine Änderungen vorlegen und im Frühjahr mit dem Ministerrat verhandeln. Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 sollen die neuen Datenschutzregeln unter Dach und Fach sein.
Der Vorschlag eines Entwurfs einer neuen Datenschutz-Grundverordnung wird derzeit sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene intensiv diskutiert. Obwohl wir Minister Friedrich seit langem, auffordern, sich endlich in die seit langem laufenden Debatten einzubringen, um so für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu sicherstellen zu können, verschläft die Bundesregierung diese so wichtige Diskussion leider komplett. Diers wurde einmal mehr im Zuge eines interparlamentarische Hearings des LIBE-Ausschusses in Brüssel deutlich. Während der Anhörung erörtert Konstantin die Position der Grünen Bundestagsfraktion hinsichtlich des Reformvorhabens.
Derzeit wird auf europäischer und deutscher Ebene intensiv über die Reform des überholten EU-Datenschutzrahmens diskutiert. Ziel der Bemühungen ist die Schaffung effektiver und durchsetzungsfähiger Datenschutzregelungen in der EU. Diese, so das Ziel der Reformbemühungen, sollen im Stande sein, eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes, die im Zuge des digitalen Wandels entstanden sind, zu geben. Am Montag, dem 22. Oktober 2012 wird sich der Innenausschuss des Bundestages in zwei Anhörungen (Tagesordnungen) mit der derzeitigen EU-Datenschutzreform beschäftigen. Gegenstand der Anhörungen ist neben den Vorschlägen der Europäischen Kommission auch ein von uns Grünen hierzu eingebrachter Antrag, in dem wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich für einen hohes europäisches Datenschutzniveau zu engagieren.
Derzeit findet auf Einladung des Bundesministeriums des Inneren eine internationale Datenschutzkonferenz statt. Der Innenminister hat die vor über drei Jahren begonnene EU-Datenschutzreformdebatte aus ideologischen Gründen bisher ignoriert. Jetzt steht er vor einem Scherbenhaufen: Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten will eine Reform und diskutiert bereits konkret einen ambitionierten Entwurf. Wir fordern den Innenminister seit langem, auch in Anträgen, dazu auf, konstruktiv am Entwurf der Kommission mitzuarbeiten und sich endlich für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu engagieren. Denn wer in den Zeiten von Cloud Computing und Co. noch immer glaubt, man könne einen effektiven Persönlichkeitsrechtsschutz allein auf nationaler Ebene durchsetzen, hat die Auswirkungen des digitalen Wandels schlicht nicht verstanden.