Zur Veröffentlichung der zweiten Tranche an Transparenzberichten, die die Unternehmen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorlegen mussten, hat Renate Künast gestern im […]
Der Dokumentarfilm „The Cleaners“ zeigt, wie große Plattformen wie Facebook, YouTube, Instagram oder Twitter das Löschen gemeldeter Inhalte auf sogenannte […]
Die Facebook-Seite der Bundesregierung überschreitet nach Ansicht von Juristen die Grenze zur verbotenen Werbung. "Die Bundesregierung nimmt auf Facebook eindeutig eine Inszenierung vor", sagte Medienrechtler Matthias Cornils von der Universität Mainz dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL. Denn in dem sozialen Netzwerk informiere die Regierung die Bürger nicht nur, sie moderiere, kommentiere, biedere sich an. "Diese Kommunikation hat stark werblichen Charakter und ist verfassungsrechtlich problematisch", so Cornils. Das gelte auch für Video-Nachrichten von Regierungssprecher Steffen Seibert, die "rundfunkähnlich" seien: "Hier spielt der Staat Journalismus." Dem SPIEGEL liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vor, die zeigt, dass die Ausgaben des Bundespresseamtes für Social Media mit 196.350 Euro deutlich höher sind als bisher bekannt. Auch beschäftigt Seibert acht feste Mitarbeiter für die sozialen Medien. "Einen Regierungssender darf es in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben", warnt der grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz. Und auch nicht das "bewusste Umgehen kritischer medialer Diskurse".
Zur Ankündigung des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, social media in der Türkei nach einem erfolgreichen Abschneiden seiner Partei bei den anstehenden Kommunalwahlen verbieten zu wollen, hat Claudia Roth, grüne Vizepräsidentin des Bundestags, heute das Vorgehen des Ministerpräsidenten, dessen Ansinnen mittlerweile von Präsident Gül abgelehnt wurde, scharf kritisiert. Da wir die Einschätzung von Claudia Roth und ihre Kritik am Vorgehen des türkischen Ministerpräsidenten voll teilen, dokumentieren wir die Kritik der Bundestagsvizepräsidentin auch an dieser Stelle noch einmal.
Heute entscheid das Landgericht Hamburg in erster Instanz, dass YouTube sieben von der Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen muss. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg bringt leider noch immer keine Klärung für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. Faktisch wird lediglich der unzufriedenstellende Status quo weiter gefestigt. Als Grüne begrüßen wir, dass es auch zukünftig keine Pflicht zu umfangreichen Vorkontrollen für entsprechende Plattformen gibt. Es ist gut, dass das bewährte Verfahren von ‚Notice and take down‘ weiterhin als Standard gilt. das heutige Urteil hat einmal mehr gezeigt: Wir brauchen endlich eine Reform und Modernisierung des Urheberrechtes, damit ein fairer Interessensausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern ermöglicht wird. Weder darf es sein, dass Nutzer im Netz mit massenhaften Abmahnverfahren kriminalisiert werden, noch darf der Künstler im Regen stehen gelassen werden. Die Bundesregierung ignoriert diese Problematik seit Jahren und schadet somit sowohl den Nutzern als auch den Urhebern. Es ist nun an der Zeit eine konstruktive Debatte zu führen - statt repressive Modelle von Filterung und Sperrung von Internetinhalten als alleinigen Ausweg anzusehen.
Das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) schreibt unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, einen Kurzfilmwettbewerb aus. Gesucht werden Kurzfilme und Videospots mit einer Länge von maximal fünf Minuten, die sich auf kreative, informative und unterhaltsame Art mit dem Thema umweltfreundliche Informationstechnik, kurz „Green IT“, beschäftigen.
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