Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, per Ministererlass vom 17. Februar 2010 auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Die Erfolge der Löschbemühungen sollten nach einem Jahr evaluiert werden. Heute wissen wir: Obwohl die einjährige Evaluierungsfrist abgelaufen ist, hat die Bundesregierung keinerlei Plan, wie die Evaluierung ausgestaltet und wer sie vornehmen soll - ein Armutszeugnis.
Für hohe Wellen hat die jüngste Entscheidung der dem Ältestenrates des Bundestages untergeordneten IuK-Kommission gesorgt, trotz mehrerer eindeutiger Beschlüsse, Adhocracy nicht bei der Arbeit der Enquête-Kommission einzusetzen. Nun soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Kommission der jüngste Beschluss bewertet und über das weitere Vorgehen beraten werden.
Während des letzten Jahres, in dem der Teil des Zugangserschwerungsgesetzes der das Sperren regelt, ausgesetzt war, haben die beteiligten Akteure erfolgreiche Anstrengungen unternommen, das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs weiter zu verbessern und ihr Vorgehen verstärkt aufeinander abzustimmen. Seit langem sollte das so genannte Harmonisierungspapier unterzeichnet werden. Laut Bundesregierung ist es nun offenbar endlich bald soweit - pünktlich zum Auslaufen der Evaluierungsfrist.
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