Während des letzten Jahres, in dem der Teil des Zugangserschwerungsgesetzes der das Sperren regelt, ausgesetzt war, haben die beteiligten Akteure erfolgreiche Anstrengungen unternommen, das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs weiter zu verbessern und ihr Vorgehen verstärkt aufeinander abzustimmen.
Dennoch ist es dringend notwendig, das haben auch die beiden Anhörungen in den Fachausschüssen des Bundestages (im Unterausschuss Neue Medien am 25.10.2010 und im Rechtsausschuss am 10.11.2010) deutlich gemacht, die Löschverfahren weiter zu vereinheitlichen und die noch immer oftmals zu bürokratischen Verfahren und zu langen Meldewege zwischen den verschiedenen Akteuren weiter zu verkürzen.
Aus diesem Grund wurde zwischen dem Bundeskriminalamt, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia und jugendschutz.net vereinbart, die nach wie vor unterschiedlichen Abläufe und Meldeverfahren besser aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck wurde bereits im August 2010 vereinbart, ein sogenanntes „Harmonisierungspapier“ zu erstellen. Obwohl sich dieses Papier seit mehreren Monaten in der Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren befindet, kam es bisher immer noch nicht zu einer Unterzeichnung.
Angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Löscherfolge, v.a. die des Bundeskriminalamtes, den dringenden Bedarf für Verbesserungen bei der Zusammenarbeit aller Beteiligten verdeutlicht haben, und die im Koalitionsvertrag festgehaltene einjährige Evaluierungsfrist des Gesetzesvorhabens bereits in Kürze wieder endet, wundert es doch sehr, dass das Harmonisierungspapier bisher noch nicht unterschrieben wurde. Zumal BKA Präsident Ziercke in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung im Unterausschuss Neue Medien am 25.10.2010 zum Thema Netzsperren zu Protokoll gab:
„Der in der Koalitionsvereinbarung beschlossenen direkten Einbindung nicht staatlicher Stellen in die Veranlassung der Löschung im Ausland gehosteter kinderpornografischer Inhalte wurde mit der gemeinsamen Erarbeitung eines „Harmonisierungspapieres“ zwischen den deutschen Beschwerdestellen, der BPjM und dem Bundeskriminalamt Rechnung getragen, in dem diese neue Zielrichtung der Zusammenarbeit beschrieben wird.“
In der Vergangenheit habe ich die Bundesregierung immer wieder zum Zugangserschwerungsgesetz befragt (ausführliche Infos dazu hier und hier). Am 31. Januar 2010 habe ich die Bundesregierung um Antwort auf die Frage gebeten, wann mit der Unterzeichnung des Papiers zu rechnen ist. Meine Frage im Wortlaut:
„Für wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterzeichnung des seit mehreren Monaten in der Abstimmung befindlichen Harmonisierungspapiers zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornografische Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., jugendschutz.net) sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vorgesehen und warum kam es nach Kenntnis der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der in Kürze bereits auslaufenden einjährigen Evaluierung der im Zuge der teilweisen Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes intensivierten Löschbemühungen bisher noch nicht zur Unterzeichnung?“
Am 8. Februar 2011 erhielt ich die Antwort der Bundesregierung. Sie lautet wörtlich:
„Nachdem der Abstimmungsprozess zwischen den Beteiligten weitgehend abgeschlossen ist, ist die Unterzeichnung des Harmonisierungspapiers zeitnah zu erwarten. Der aus den komplexen rechtlichen wie technischen Fragestellungen resultierende erhebliche Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten stand einer früheren Finalisierung entgegen.
Ungeachtet der ausstehenden Unterzeichnung des Harmonisierungspapiers werden alle dem Bundeskriminalamt bekannt gewordenen Hinweise über die im Ausland gehostete Missbrauchsdarstellungen von Kindern bereits seit Oktober 2010 nicht nur über den Interpol-Weg an das betreffende Land weitergemeldet, sondern auch parallel an die jeweiligen INHOPE-Partnerstelle in den jeweils betroffenen Ländern.“
Wir werden in jedem Fall auch in den kommenden Monaten das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Zugangserschwerungsgesetz und Evaluierung der Löschbemühungen intensiv verfolgen.
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