Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren bei illegalen Angeboten im Netz wird seit mehreren Jahren intensiv geführt. Wir Grünen lehnen das Sperren von Inhalten im Internet aus vielerlei Gründen seit Jahren ab und haben uns immer wieder deutlich für den Grundsatz „Löschen statt sperren“ ausgesprochen. Hauptschauplatz der Debatte um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren war die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, aber auch die Debatte um illegales Online-Glückspiel. Nachdem sich die grüne Position auf Landes- und Bundesebene durchgesetzt hat, muss sich die Bundesregierung nun auch im Bereich Glückspiel auf europäischer Ebene gegen entsprechende Pläne aussprechen.
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2012 das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben. Ursula von der Leyens kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Internetsperren kommt so zum längst überfälligen Ende. Mit Ausnahme einiger weniger Abgeordneter der Union haben in den Ausschüssen und im Plenum -- hier gab es nur noch eine Gegenstimme -- Parlamentarier aller Bundestagsfraktionen dem Ende von "Zensurla" zugestimmt. Nun gilt die Konzentration wieder dem eigentlichen Problem: Der entschiedenen Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und dem konsequenten Löschen von Missbrauchsdarstellungen.
Der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages wird sich am Montag, 28. November 2011 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr das nächste Mal treffen. Auf der Tagesordnung (pdf, 19 KB) des Ausschusses befinden sich einige zentrale netzpolitische Punkte, die leider in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert werden.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Wir Grünen setzen uns seit Anfang der Legislatur für eine einer mehrdimensional angelegten Gesamtstrategie ein, die sowohl den gesellschaftlichen Herausforderungen als auch den Besonderheiten des Netzes gerecht wird. Viel zu lang hat die Bundesregierung, auch weil sie sich in Diskussionen über das Placebo-Instrument Netzsperren erschöpft hat, hier nichts geliefert. Als Opposition werden wir das Vorgehen der Bundesregierung auch weiterhin intensiv verfolgen.
Gestern diskutierte der Deutsche Bundestag über einen "Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen". Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. An dieser Stelle dokumentieren wir die Redebeiträge der einzelnen Fraktionen.
Heute ist ein guter Tag: Der Bundestag debattiert nach einer über zweijährigen Diskussion, etlichen Anhörungen und einem insgesamt viel zu langem Vorgehen endlich über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der endlich umsetzt, was die Opposition seit Anfang der Legislatur immer wieder fordert, nämlich die gesetzliche Grundlage, der sich als kontraproduktiv erwiesenen Netzsperren endlich zurückzunehmen - ein großer Erfolg all derjenigen, die sich in den letzten Jahren gegen das Placebo-Instrument Netzsperren ausgesprochen haben und ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer wirklich effektiven Strategie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch, der auch im Netz dokumentiert wird.
Auch nach der Entscheidung der Bundesregierung, keine Netzsperren vornehmen zu wollen und das Zugangserschwerungsgesetz - endlich - zurückzunehmen sind etliche Fragen bezüglich des weiteren Vorgehens der Bundesregierung gegen entsprechende Missbrauchsdarstellungen im Netz offengeblieben, zum Beispiel die, ob die Bundesregierung die Evaluierung der bisherigen Löschbemühungen noch vornehmen will. Diese Fragen haben wir der Bundesregierung - zusammen mit der SPD - in einer Kleinen Anfrage gestellt. Die Antworten liegen nun vor.
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