Folgender Beschluss wurden auf der letzten BAG Medien- und Netzpolitik in Frankfurt im Dezember 2010 gefasst:

Finanzierung Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk

Im Folge der  in Frankfurt geführten Debatte um die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben wir beschlossen: Ein neuer Parteitagsbeschluss zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (inklusive dem Punkt Werbefinanzierung) soll vorbereitet werden, die Frage  in welchem Kontext (BDK im Herbst? Länderrat?…),  soll gemeinsam mit Tabea Anfang 2011 entschieden werden.

Bislang ist folgende Position zur Werbefinanzierung Beschlussgrundlage der Partei (Antrag „Medienwelt im Umbruch“ vom April 2008 – siehe: http://www.gruene-bag.de/cms/default/rubrik/7/7722.themen.htm):

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich in der Werbeintensität auch weiterhin von der privaten Konkurrenz massiv unterscheiden. Dies bedeutet für uns:

• Unterbrecherwerbung nur in Ausnahmefällen
• keine Werbung in Kinderprogrammen analog zum Kinderkanal (KiKa)
• völliges Verbot von Sponsoring nach 20 Uhr außer bei Kultur- und Sportsendungen

Darüber hinaus erkennen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, dass Werbung ein Teil der
öffentlichen Kommunikation in der Mediengesellschaft ist. Davon soll der öffentlichrechtliche
Rundfunk nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere Sportübertragungen, die für
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Teil der Information und damit der Grundversorgung sind,
wären bei einem völligen Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur noch für
das Privatfernsehen finanzierbar.“

Für die BAG

Oliver Passek

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