Wie stellen wir die Sicherheit in den Dienst der Freiheit? Was ist zu tun, damit ungehinderte Internetkommunikation und die Sicherheitsansprüche der Gesellschaft nicht miteinander in Widerspruch geraten? Am Vorabend der Demonstration „Freiheit statt Angst“ diskutierten Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts mit Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, Rena Tangens, FoeBuD e.V. und Konstantin von Notz, innen- und netzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, kontrovers miteinander über Vorratsdatenspeicherung, Strafverfolgung und Anonymität im Netz. Hier ein kurzer Bericht.

Im Namen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte Volker Beck als Erster parlamentarischer Geschäftsführer die anwesenden 150 Gäste in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung. Beck erinnerte an das schwere Erbe des 11. September 2011 und sprach sich entschieden dafür aus, die wiederholten Angriffe auf die freie Kommunikation im Netz abzuwehren.

Ohne freie Netzkommunikation keine offene Gesellschaft
Anstelle einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die 66 Prozent der Deutschen nach einer jüngsten Erhebung ablehnen, forderte er verhältnismäßige, effiziente und bürgerrechtskonforme Lösungen zur Strafverfolgung. Beck erinnerte daran, dass mit einer Speicherung der Verbindungsdaten unserer Telekommunikation lediglich eine um 0,1 Prozent erhöhte Aufklärungsrate bei Verbrechen verbunden gewesen sei. Mit Blick auf die Verlängerung der Antiterrorismusgesetze hielt Beck nachdenklich fest, dass er sich Sorge um die Freiheit in Deutschland mache. Die grüne Innenpolitik müsse die bedenkliche Entwicklung bei den Sicherheitsgesetzen zurückdrängen. Hierzu hat die Bundestagsfraktion am 2. September 2011 ein Positionspapier zur Sicherheit im Dienst der Freiheit einstimmig verabschiedet.

Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts, interpretierte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 gegen die rechtliche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht als deren Ausschluss, sondern als Setzung nötiger Kriterien zu ihrer Einführung. Alleine mit klassischen Ermittlungsmethoden in der virtuellen Welt zu ermitteln, gelänge nicht. Hierzu berief der sich auf die Randnote 216 der Entscheidung des Verfassungsgerichts, welche die Neuartigkeit der Internetkommunikation betont. Seit dem 2.3.2010 seien von 5.500 Antworten zu Delikten mit „höherer Sozialschädlichkeit oder besonderer Bedeutung“ des BKA bei Providern 84 Prozent wegen fehlender Vorratsdaten nicht beauskunftet worden. 90 Prozent aller Anfragen des BKA bezögen sich auf die IP-Adresse eines Rechners, die Ziercke mit Kraftfahrzeugkennzeichen verglich. Quick-Freeze -Verfahren – also der Speicherung von Verbindungsdaten bei Verdacht – erklärte er eine Absage. In einem Rechtsstaat müssen sich Bürgerinnen und Bürger auf das Schutzversprechen des Staates verlassen können, so der Präsident des BKA. Die Vorratsdatenspeicherung stelle für ihn keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar, etabliere keinen Generalverdacht und wahre die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit.

Das Publikum der Netzpolitischen Soirée

Absage an die anlasslose Vorratsdatenspeicherung
In der von Monika Ermert moderierten anschließenden Debatte erwiderte Rena Tangens vom FoeBuD e.V., dass ein gewisses Maß an Unsicherheit in einer freien Gesellschaft notwendig sei, die durch Überwachungsmaßnahmen wie die unverhältnismäßige Funkzellenabfrage in Dresden am Rande einer Demonstration gegen Rechtsextreme gefährdet werde. Konstantin von Notz, grüner Sprecher für Innen- und Netzpolitik, erinnerte an die Verantwortung der Politik zum Handeln nach dem 11. September 2001. Polizei und Geheimdienste arbeiten heute erfolgreich mit den Mitteln, die ihnen befristet zur Verfügung gestellt wurden – auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat für die VDS enge Grenzen gezogen, vor allem im Gesamtgefüge anderer Vorratsdatenspeicherungen, z.B. von Fluggast- und Überweisungsdaten. Durch das Internet existiert ein ungeheures Mehr an Aufklärungsmöglichkeiten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schloss sich dem nachdrücklich an und wies darauf hin, dass heute Sicherheitsbehörden auch durch die Datensammlungen der Privatwirtschaft über mehr Daten denn je verfügen. Es sei notwendig, eine „Überwachungsgesamtrechnung“ aufzumachen. Die deutsche Gesellschaft sei viel weiter auf dem Weg zur Überwachung als zu dem Zeitpunkt, an dem die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde. Das zielgerichtete Festhalten von personenbezogenen Daten durch „Quick Freeze“ stellt für ihn einen weniger tiefen Eingriff in die Grundrechte dar.

Konstantin von Notz wies entschieden darauf hin, dass der kriminelle Einzelfall die schlechteste Grundlage für die Entscheidungen des Gesetzgebers darstellt. Der Staat kann nicht alles zulassen, was schlechterdings technisch möglich ist und sollte sich genau dazu auch bekennen. Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, stellte im Publikumsgespräch noch einmal klar, dass das Bundesverfassungsgericht keine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen hat. In Europa und Deutschland beginnt die Grundsatzdebatte, ob eine VDS eingeführt werden soll, überhaupt erst.

Sicherheitsgesetze nur auf Zeit
Im zweiten Teil des Abends standen rechtsstaatliche Aspekte von Freiheit und Überwachung in Deutschland im Zentrum. Jörg Ziercke betonte, in einem freien Land leben zu wollen. Die Grenzen der Vorratsdatenspeicherung sieht er im Urteil vom 2.3.2010 klar aufgezeigt. Auch die vier bis fünf Onlinedurchsuchungen und die wenigen Quellen-Telekommunikationsüberprüfungen pro Jahr würden sich auf der Grundlage der Verfassung bewegen. Sicherheitsgesetze müssen seiner Meinung nach sowohl evaluiert als auch befristet werden und auf immer neuen Einschätzungen der Lage beruhen. Um potentielle Attentäter zu erkennen, setzt das BKA verdeckte Ermittler ein, die anlasslos in den Sozialen Netzwerken des Internets ermitteln. Anonymität und die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien seien hingegen für Ziercke selbstverständlicher Bestandteil des Internets.

Peter Schaar erinnerte daran, dass das Instrument des Richtervorbehalts – wie z.B. bei der Funkzellenabfrage in Dresden – oft nicht als die benötigte Schranke zwischen Legislative und dem Handeln der Exekutive funktioniert. An den schärferen amerikanischen Instrumenten zur Kontrolle der Geheimdienste, so Konstantin von Notz, sollte sich Deutschland ein Vorbild nehmen. Jörg Ziercke überraschte mit seinem klaren Bekenntnis gegen eine einseitige Aufstockung des Polizeipersonals ohne gleichzeitigen Ausbau des Justizapparats.

Nach dem Schock des 11. September 2001, so das Fazit am Ende des Abends, geht es nun um eine Sicherung unserer Kommunikationsfreiheit und um die Wiederherstellung der Angemessenheit staatlicher Eingriffe. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als neues Muster der Verdachtsgewinnung gehört dabei laut Rena Tangens, Peter Schaar und Konstantin von Notz zu den unangemessenen Maßnahmen, die nicht mit unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung in Übereinstimmung stehen.

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