Bis auf Schleswig-Holsteins haben sich heute alle Bundesländer im Rahmen der in Lübeck stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz auf einen neuen Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Leider konnte man bislang nirgend lesen, ob Netzsperren in dem neuen Vertragsentwurf enthalten sind oder nicht. Im Vorfeld der Unterzeichnung sickerte lediglich durch, dass in dem neuen Vertragstext keine Netzsperren mehr enthalten sein könnten. Diese Nachricht machte schnell die Runde.

Derzeit ist von offizieller Seite noch nicht bestätigt, dass in dem neuen Vertragstext keine Sperren mehr enthalten sind. Wir können das aber hiermit tun. In der Tat sind in dem neuen Vertragswerk keine Netzsperren mehr vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg für alle diejenigen, die sich in den vergangenen Jahren gegen das Placebo-Instrument Netzsperren eingesetzt haben. Es freut uns sehr, dass die Ministerpräsidenten sich darauf besonnen haben, dass es weitaus sinnvoller ist, sich statt für die Etablierung einer Sperrinfrastruktur für alternative Methoden einzusetzen, um so das Angebot illegaler Wett-Angebote zu unterbinden.

Die grünen FachpolitikerInnen der Bundesländer hatten sich im Vorfeld der Beratungen auf Initiative der grünen Bundestagsfraktion auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Glückspielstaatsvertrag geeinigt, in der sie dem Instrument Netzsperren eine klare Absage erteilten und mögliche Alternativen hierzu aufzeigten. Denn für uns Grüne war von vornherein klar: Netzsperren sind für uns in keinster Weise tragbar. Wir lehnen das Sperren von Inhalten im Internet aus vielerlei Gründen seit Jahren ab und haben uns immer wieder deutlich für den Grundsatz „Löschen statt sperren“ ausgesprochen.

Wir freuen uns sehr, dass sich die grüne Position, für die wir in guter Zusammenarbeit mit vielen Bürgerrechtsgruppen gestritten haben,  letztendlich auch in diesem Bereich durchgesetzt hat.

Hier die sonstigen Vereinbarungen des neuen Glückspielstaatsvertrags:

  • vergeben werden sollen 20 Lizenzen
  • zentrale Vergabe dieser Lizenzen soll Niedersachsen übernehmen
  • Belastung für die Wettanbieter in Höhe von fünf Prozent
  • Casinospiele im Internet und Onlinepoker soll es nicht geben
  • Der neue Staatsvertrag soll 15. Dezember 2011 unterschrieben werden.

Sobald wir den neuen Glückspielstaatsvertrag vorliegen haben, werden wir ihn hier veröffentlichen.

Hintergrund:
In der letzten Fassung des Glückspielstaatsvertrags vom 4. April, der auf einem Treffen der Ministerpräsidenten vom 6. April beraten wurde, waren in § 9 Abs. 1 Nr. 5 auch Netzsperren vorgesehen. Dort hieß es noch:

„Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann […] Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.“

Hauptschauplatz der Debatte um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren war die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, das u.a. das Sperren von Internetseiten, die sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen, vorsah. Hier haben wir uns mit Bezug auf die leichte Umgehbarkeit von Sperren und angesichts der Tatsache, dass die Darstellungen im Netz verbleiben und das Sperren von Seiten letztlich sogar kontraproduktiv wirkt, vehement gegen das Sperren und für die effektive Löschung entsprechender Inhalte eingesetzt.

Im Zuge der Debatte um die Sinnhaftigkeit von Sperren auf diesem Gebiet wurde auch immer wieder die Befürchtung geäußert, Sperren könnten – einmal etabliert – auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden. Dies wurde von den Sperrbefürwortern immer wieder vehement bestritten.

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