In Kürze stehen in Berlin Beratungen zum Berliner Strafvollzugsgesetz an. Dabei wird es auch um die Möglichkeiten der Kommunikation der Gefangenen mit der Außenwelt gehen.

Bisher ist die Nutzung des Internets im Strafvollzug auf Bildungsangebote wie beispielsweise ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen begrenzt. In Zeiten, in denen die digitalen Kommunikationswege immer wichtiger werden, will die grüne Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus darüber sprechen, ob und wie es auch Gefangenen möglich gemacht werden kann, beispielsweise über E-Mail zu kommunizieren. Dabei müssen Sicherheitserwägungen selbstverständlich eine Rolle spielen.

Andere europäische Länder wie beispielsweise Norwegen oder die Niederlande sowie England sind in dieser Hinsicht bereits weiter als Deutschland. Deshalb freuen die Veranstalter sich insbesondere darüber, dass wir einen Mitarbeiter des norwegischen Justizministeriums gewinnen konnten, Auch wird der Berliner Justizsenator ein Grußwort halten:

Das Fachgespräch findet am Mittwoch, dem 23. Mai 2012 zwischen 17:00 und 19:00 Uhr in Raum 320 des Berliner Abgeordnetenhauses (Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin) statt.

Das Podium setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Bent Dahle Hanse, Mitarbeiter des Norwegischen Justizministeriums, zuständig für Internet und Strafvollzug
  • Dr. Florian Knauer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, promovierte zum Thema Internet und Strafvollzug
  • Dr. Olaf Heischel, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Berliner Vollzugsbeirats
  • Jörg Heger, Softwareentwickler, war beteiligt am Internet-Projekt „Planet Tegel“

Die Moderation wird Dirk Behrendt, Mitglied des Abgeordnetenhauses und rechtspolitischer Sprecher der grünen Fraktion übernehmen. Ein kurzes Grußwort wird Justizsenator Thomas Heilmann sprechen.

Über folgende Fragen werden unter anderem diskutiert:

  • Welche Konsequenzen kann und muss die zunehmende Alltagskommunikation über das Internet für den Strafvollzug haben?
  • Gebietet der Angleichungsgrundsatz in § 3 Abs. 1 StVollzG eine Öffnung der Gefängnisse für die Internet-Kommunikation?
  • Besteht eventuelle ein Anspruch der Gefangenen auf Zugang zu den Internet-Angeboten der Medien aus Art. 5 Abs. 1 GG?
  • Lässt sich der Internetzugang auf ausgewählte Seiten (allgemeine Information, Qualifikation, Wohnungs- und Arbeitssuche für den Tag der Freilassung) beschränken?
  • Welche Missbräuche eines kontrollierten Internetzugangs sind denkbar?
  • Lässt sich der E-Mail-Verkehr technisch ausreichend kontrollieren?
  • Sind die MitarbeiterInnen für die Kontrolle hinreichend qualifiziert?

Die Berliner Abgeordnetenhausfraktion freut sich auf Euer Kommen. Um eine kurze Anmeldung wird gebeten.

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