Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren intensiv geführt. Es liegen seit langem mehrere, sehr deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, aber zum Beispiel auch der Justizministerkonferenz etc. vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz vorgesehene Privilegierung auszuweiten. Genauso liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Heute haben sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen bei uns erkundigt, warum wir uns denn beim Antrag der SPD enthalten hätten. Einige freundlicher, andere weniger.
Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat vor wenigen Wochen ihre Arbeit offiziell beendet. Als Grüne hatten wir uns immer dafür eingesetzt, dass die Zwischenberichte der einzelnen Projektgruppe der Kommission ins Englische übersetzt werden, um so auch die oftmals international geführten Debatten zu netzpolitischen Themen zu befruchten und andere von der Arbeit der Enquete-Kommission und den von der Kommission verabschiedeten Handlungsempfehlungen profitieren zu lassen.
Vor wenigen Tagen erreichte eine Petition zur gesetzlichen Wahrung der Netzneutralität die Anzahl der Mitzeichnerinnen und Mitzeichner, die nach einer Einigung zwischen allen Fraktionen notwendig ist, um eine öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses durchzuführen. Gestern nun tagten die Obleute des Petitonsausschusses und einigten sich darauf, dass tatsächlich noch in der letzten Sitzungswoche dieser Legislatur die Anhörung zur Netzneutralitäts-Petition durchgeführt wird.
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