Seit heute Mittag kennen wir ihn, den Koalitionsvertrag einer etwaigen neuen GroKo. An dieser Stelle will ich eine Erst-Bewertung der vorliegenden Ergebnisse vornehmen, selbstverständlich, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Aus rein digitalpolitischer Sicht ist der Koalitionsvertrag erfreulich konkret und eine echte Weiterentwicklung des letzten Koalitionsvertrags bzw. des inhaltlich extrem dünnen Sondierungspapiers. Von der digitalen Bildung über die Startup-Förderung bis zur Gemeinnützigkeit von Freifunk – viele Passagen lesen sich durchaus gut. Dennoch, da lege ich mich an dieser Stelle fest, wird es auch in den kommenden Jahren zu keinem echten digitalpolitischen Aufbruch kommen. Dieser wäre aber dringend notwendig. Doch der Reihe nach.

Recht auf schnelles Internet  oder doch eher Mogelpackung?

Das im Koalitionsvertrag verankerte „Recht auf schnelles Internet“ ab 2025 klingt erstmal gut, im Endeffekt ist es aber kaum mehr als eine Mogelpackung: Ein Universaldienst kann immer nur eine Grundversorgung sein. Darunter hat die Bundesregierung bisher immer 1-2 MBit verstanden. Eine solche Versorgung ist aber heute schon gewährleistet. Wenn die Bundesregierung wirklich einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet schaffen will, muss dieser dynamisch ausgestaltet und an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. Zu alledem jedoch kein Wort. Im Übrigen ist der Zeitpunkt 2025 offenbar mit Bedacht so gewählt, dass er erst nach dem Ende der gerade begonnen Legislaturperiode liegt. Diesen Trick hat man schon bei den letzten Koalitionsverhandlungen angewandt und hat nun das dort verankerte Datum 2018 nun noch einmal einfach um 7 Jahre (!) verlängert. Digitalpolitisch verliert Deutschland so absehbar weiter den Anschluss. Erfreulich hingegen ist, dass WLAN-Angebote ausgebaut und die Freifunker in ihrem wichtigen Engagement endlich unterstützt und ihnen die Gemeinnützigkeit anerkannt wird. Hierfür hatten wir uns lange vehement eingesetzt, Union und SPD hatten dem Ansinnen erst vor kurzem im Bundesrat jedoch noch eine Absage erteilt.

Viele alte und teils wohlfeile Absichtserklärungen

Insgesamt finden sich in dem Koalitionsvertrag einige Punkte, die alles andere als neu sind. Exemplarisch sei hier auf die Absichtserklärung verwiesen, Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu schaffen, verschlüsselt mit der Verwaltung über gängige Standards wie PGP und S/MIME kommunizieren zu können. Diese Forderung erheben wir ebenfalls seit mehreren Jahren. Regelmäßige Abfragen unter den Ministerien haben jedoch immer wieder ergeben, dass, obwohl man doch laut „Digitaler Agenda“ das „Verschlüsselungsland Nummer eins auf der Welt“ sein will und die Bedeutung von Verschlüsselung für den Selbstschutz der Bürgerinnen und Bürger an jeder Stelle erwähnt, bis heute kaum ein Ministerium eine solche Möglichkeit tatsächlich anbietet. Auch andere Passagen sind kaum mehr als wohlfeile Absichtserklärungen, bei denen man sich die konkrete Umsetzung genau wird anschauen müssen, dies gilt beispielsweise für Absichtserklärungen bezüglich der Einrichtung von Digitalbeiräten, Kommissionen zur künstlichen Intelligenz etc. Auch haben es erneut Schlagworte in den Koalitionsvertrag geschafft, hinter denen sich trotz teils jahrelanger Diskussionen noch immer keinerlei konkrete Idee verbirgt. Dies gilt beispielsweise für die von der SPD seit Jahren verfolgte Idee der Schaffung einer neuen „Digitalagentur“. Wie diese ausgestaltet werden soll, in welchem Verhältnis sie zu bestehenden Aufsichtsstrukturen stehen soll, was eigentlich die konkrete Aufgabe dieser Agentur sein soll, zu alledem leider kein Wort. Auch bleibt völlig unklar, was sich hinter dem Schlagwort eines „Masterplan künstliche Intelligenz“ verbirgt. Gleiches gilt für die von der Großen Koalition angestrebte „Daten-Ethikkommission“, die „Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres Entwicklungsrahmen für die Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen soll. So weit so vage. Die Strategie aber scheint klar: Auf diesem Weg werden digitale potemkinsche Dörfer erreichtet, die in sich zusammenfallen, sobald man genauer hinter die Fassade schaut. Warum man es angesichts stetig gestiegenen Aufgaben und zahlreicher neuer Kontrollrechte nicht vorzieht, lieber bestehende Aufsichtsstrukturen zu stärken, zum Beispiel die Bundesdatenschutzbeauftragte, bleibt das Geheimnis der Großen Koalition. Unter der Rubrik „Verpasste Chancen“ ist leider auch das sowohl für digitale Innovationen als auch neue, unsere Demokratie belebende E-Dienstleistungen wichtige Thema Open Data zu subsummieren. Hier konnte man sich leider nicht darauf verständigen, ein Transparenzgesetz nach Länder-Vorbild vorzulegen, sondern begnügt sich damit, ein zweites Open-Data-Gesetz vorzulegen. Neben diesen verpassten Chancen gibt es weitere, sehr viel verheerendere Entscheidungen und massive Widersprüche im Koalitionsvertrag.

Teils massive Widersprüche im Koalitionsvertrag

Im Digitalisierungskapitel festgehaltene, durchaus begrüßenswerte Punkte wie die stärkere politische Unterstützung von Verschlüsselungstechnologien und neuer E-Government-Angebote werden durch entsprechende, völlig konträre Punkte im Innen- und Rechtsteil des Koalitionsvertrags offen in Frage gestellt. So bestehen innerhalb des Koalitionsvertrags teilweise massive Widersprüche, die absehbar dazu führen werden, dass es innovativen E-Government-Angeboten und neue digitalen Dienstleistungen absehbar auch weiterhin am nötigen Vertrauen mangeln wird. Insgesamt wird im Bereich Innen – und Recht an der bisherigen Law & Order-Politik unbeirrt festgehalten. Hier haben es die Digitalpolitiker ganz offensichtlich verpasst, entsprechend Einfluss innerhalb ihrer jeweiligen Parteien auszuüben. Dies gilt insbesondere für den Bereich der IT-Sicherheit. Gerade hier bleibt Vieles hoch widersprüchlich. Verschlüsselung will man stärker unterstützen, gleichzeitig hält man an Behörden wie ZITIS, die diese knacken und den entsprechenden Schwarzmarkt weiter befeuern sollen, unbeirrt fest. Eine Rechtsgrundlage, wie sie in vorherigen Vertragsversionen bereits angedacht war, will man explizit nicht schaffen. Während in den Jamaika-Sondierungen eine Abkehr von der anlasslosen Massenüberwachung vereinbart wurde, findet sich Dergleichen im großkoalitionären Vertrag nicht, im Gegenteil: Die Befugnisse der Geheimdienste sollen massiv ausgebaut, die parlamentarische Kontrolle aber gleichzeitig nicht verbessert werden. Auch hierauf hatte man sich im Zuge der Jamaika-Sondierungen verständigt. Während im Zuge einer Überarbeitung des IT-Sicherheitsgesetzes Unternehmen zur Meldung von Sicherheitslücken verpflichtet werden sollen, ist ein Verbot des bewussten Offenhaltens und des staatlichen Handels mit Sicherheitslücken ebenfalls explizit nicht erwähnt, gleiches gilt für den Staatstrojaner. Vor dem Hintergrund einer langen Diskussion um die Notwendigkeit der Erhöhung der Eingriffsschwellen, eines Verbots des bewussten Offenhaltens und des staatlichen Handels mit Sicherheitslücken sowie entsprechenden Vereinbarungen im Zuge der Jamaika-Sondierungen ist diese Lücke bezeichnend. Im Bereich des Datenschutzes hält man die völlig bedeutungslose „Stiftung Datenschutz“ künstlich am Leben und will prüfen, wie ein „Recht auf Dateneigentum“, das Daten wohl endgültig zur Handelsware machen würde, ausgestaltet werden kann. Die EU-Datenschutzreform soll möglichst „innovationsfreundlich“ nachjustiert werden. Die Richtung ist also auch hier ziemlich klar. Erfreulich hingegen sind Ankündigungen, das Wettbewerbsrecht zu überarbeiten, die Produkthaftung auszubauen und Gütesiegel einzuführen. Ersteres soll jedoch vor allem auf EU-Ebene erfolgen. Auch bleibt weitgehend unkonkret, auf welchem Weg innovativen Datenschutzkonzepten wie privacy by design und by default konkret zum Durchbruch verholfen werden soll. Widersprüche bestehen auch bezüglich der Transparenz politischer Gesetzgebungsprozesse: Während man eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung schaffen will, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dienen soll und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt, hat man sich – sehr bewusst – gegen die Schaffung eines verpflichtenden Lobbyregisters entschieden, das nicht nur die SPD im Zuge der Verhandlungen vehement gefordert hat, sondern im Zuge der Jamaika-Sondierungen ebenfalls bereits geeint war.

Teils digitalpolitisch verheerende Grundsatzentscheidungen:

Nicht nur bezüglich des Umgangs mit Verschlüsselungstechnologien, auch in anderen, sehr grundsätzlichen digitalpolitischen Fragen mogelt sich die Große Koalition weiterhin um Grundsatzentscheidungen rum. Erstaunlicherweise geschieht dies immer dort, wo es darum geht, Verbraucherrechte zu stärken und sich mit marktmächtigen Playern anzulegen. Dies gilt beispielsweise für die verbraucher-, aber auch innovationspolitisch verheerende Entscheidungen zur Netzneutralität oder zum hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht. Bei der Netzneutralität verweist man lediglich auf die (aus Sicht der GroKo offenbar wunderbar funktionierende) EU-Regelung zur Netzneutralität und strebt weder eine Nachjustierung auf EU-Ebene an, beispielsweise was das Schließen der Lücken im Bereich des „Zero-Ratings“ angeht, noch stellt man eine ergänzende nationale Regelung in Aussicht. Dies wird absehbar dazu führen, dass den nationalen Regulierungsbehörden auch weiterhin die Hände gebunden sind, wenn es darum geht, Anbietern neuer Datenmodelle, die gegen die Netzneutralität verstoßen, ihre Grenzen aufzuzeigen. Das von schwarz-gelb eingeführte Leistungsschutzrecht, das seit Jahren niemandem hilft und stattdessen massiv innovationshemmend wirkt, wollte die letzte Große Koalition noch ergebnisoffen evaluieren. Diese versprochene Evaluation kam nie, wahrscheinlich, weil das Ergebnis auch so für jeden offensichtlich ist. Statt sich endlich von diesem digitalpolitischem Rohrkrepierer zu verabschieden und stattdessen die überfällige, seit einem Jahrzehnt versprochenen 3. Korb einer umfassenden Urheberrechtsreform anzugehen, will man das Leistungsschutzrecht nun allen Ernstes auf EU-Ebene hieven. Angesichts dieser Ignoranz bezüglich digitalpolitischer Realitäten kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln.

Fatalste aller Entscheidungen: Die fehlende Kompetenzbündelung

Die wohl fatalste aller Entscheidungen ist jedoch die, noch immer keine digitalpolitische Kompetenzbündelung innerhalb der Bundesregierung vorzunehmen. Diese Entscheidung ist auch insofern völlig unverständlich, als dass sie nicht nur absehbar dazu führend wird, dass das seit Jahren bestehende Kompetenzgerangel, wer denn nun am meisten cyber innerhalb der Bundesregierung ist, nicht nur nicht abgestellt, sondern sich absehbar durch den weiteren Bedeutungsgewinn digitaler Themen noch verstärken wird. Sie ist aber auch unverständlich vor dem Hintergrund, dass es hierzu eigentlich eine seit Jahren bestehende Einigkeit zwischen allen Fraktionen des Bunddestags gibt, diesen Umstand, der maßgeblich dafür verantwortlich war, dass wir digitalpolitisch mittlerweile in vielen Bereichen abgehängt sind, dringend beendet werden muss. Nur bezüglich des konkreten Weges gab es unterschiedliche Ansichten. Die einen befürworteten ein eigenständiges Digitalministerium, die anderen – mit Hinweis auf eine interfraktionell verabschiedete Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ eineN StaatsministerIn im Bundeskanzleramt. Und nun kommt was? Nichts von alledem: Die Große Koalition nimmt allen Ernstes keinerlei Kompetenzbündelung vor. So wird das Verkehrsministerium auch weiterhin für digitale Infrastrukturen zuständig sein und darüber hinaus jedes Ministerium an „seinen“ digitalpolitischen Baustellen arbeiten, ohne dass es zu einer Koordinierung kommt. Diese Entscheidung, die auch im krassen Widerspruch zu allen öffentlichen Kommentierungen aus den Reihen von Union und SPD der letzten Monate steht, führt absehbar dazu, dass es weiterhin zu lähmenden Kompetenzstreitigkeiten innerhalb der Bundesregierung kommen wird. Besonders bitter: Die SPD scheint jedweden Gestaltungsanspruch im Bereich der Netzpolitik an der Garderobe des Regierens abgegeben zu haben: Dass sowohl das neue „Heimatministerium“ als auch das Ministerium für digitale Infrastrukturen nunmehr in CSU Hand liegen und es zudem niemandem gibt, der diese zentralen Zukunftsthemen koordiniert und vermittelnd eingreifen könnte, wird sich aus sozialdemokratischer Sicht bitter rächen.  Dies gilt umso mehr als dass sich auch das ebenfalls digitalpolitisch wichtige Wirtschaftsministerium von einem CDU-Minister geführt werden wird.

Verheerende Entscheidung auch für die Digitalpolitik innerhalb des Bundestags:

Die fatale Entscheidung der Nicht-Bündelung von Kompetenzen wird absehbar auch Auswirkungen auf die Bedeutung digitalpolitischer Themen im Bundestag, genauer im Ausschuss „Digitale Agenda“ haben. Der Ausschuss hat bis heute, begründet durch die Nicht-Bündelung von Kompetenzen auf Regierungsseite, keinerlei Federführung bei digitalpolitischen Themen, die stets in anderen Fachausschüssen des Bundestags behandelt werden. Hieran wird sich durch die jetzige Entscheidung der Koalitionäre, geschieht nicht noch ein Wunder, auch in den kommenden vier Jahren nichts ändern. Das ist insofern auch bitter, als dass der Ausschuss ein echter Treiber einer digitalpolitisch weiter irrlichternden neuen Großen Koalition sein könnte und – so war es zumindest mal interfraktionell vorgesehen und entsprechend verabschiedet – als eine Art „Versuchslabor eines Parlaments der Zukunft“ hätte fungieren können. Gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Ausschuss die Arbeit der Enquete fortsetzen und neue Beteiligungsformate für das Parlament ausprobieren sollte, wird diese Entwicklung absehbar dazu führen, dass sich ohnehin frustrierte Digitalpolitiker der Fraktionen andere Betätigungsfelder suchen dürften – und in die Ausschüsse gehen, in den wichtige digitalpolitische Weichenstellungen tatsächlich stattfinden. Der Internet-Ausschuss dürfte damit, sollte es nicht noch zu aus heutiger Sicht unerwarteten Ereignissen kommen, politisch tot sein.

Fazit:

Insgesamt liest sich der Koalitionsvertrag aus rein digitalpolitischer Sicht zunächst nicht schlecht. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass sich die Koalitionäre oftmals entweder in vagen Absichtserklärungen ergehen oder hinter gut klingenden, aber nicht weiter konkretisierten Schlagworten verstecken. Durch die Nicht-Abstimmung mit der Innen- und Rechtspolitik sind viele digitalpolitische Absichtserklärungen kaum mehr als Schall & Rauch. Die Weigerung, eine dringend benötigte digitalpolitische Kompetenzbündelung vorzunehmen, wird sich in den nächsten Jahren bitter rächen und absehbar dazu führen, dass sich die Bundesregierung auch weiterhin in einem verheerenden netzpolitischen Kompetenzgerangel und der Frage, wer eigentlich am meisten cyber ist, ergeht. Dies wird wiederrum dazu führen, dass es auch dieser, neuen Großen Koalition nur sehr schwer gelingen dürfte, den digitalpolitischen Rückstand auf zahlreichen Gebieten der letzten Jahre aufzuholen und international Anschluss zu halten. Insgesamt werden hier massive Chancen für die digitale Zukunft Deutschlands verspielt.

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