Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben soeben über den Abschlussbericht der Sonderuntersuchung zur Massenüberwachung abgestimmt, die durch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden angestoßen worden war. 544 Abgeordnte stimmten für den Bericht, 78 dagegen und 60 enthielten sich. Der Abschlussbericht ist eine klare Botschaft an die Regierungen der USA und der EU-Mitgliedsstaaten. Zahlreiche weitgehende Forderungen der Grünen Fraktion nach scharfen Konsequenzen aus den Überwachungsskandalen finden sich im heute angenommenen Text wieder.
Am heutigen 11. März 2014 debattiert das Europäische Parlament ab 15 Uhr über das Datenschutzreformpaket (Verordnung und Richtlinie), die Abstimmung über das Mandat für die Verhandlungen mit dem Ministerrat über die neue EU-Datenschutzverordnung findet dann morgen ab 12:00 Uhr statt. Die morgige Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung durch das Europäische Parlament zeigt erneut, wie ernst es die Abgeordneten mit einem einheitlichen und starken Datenschutzrecht für ganz Europa meinen. Gleichzeitig ist es sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, den Bürgerinnen und Bürgern bereits zur Parlamentswahl ein endgültiges Ergebnis präsentieren zu können. Hierfür trägt ausschließlich eine kleine Zahl von Regierungen der Mitgliedstaaten im Ministerrat die Verantwortung, darunter auch die Bundesregierung von Angela Merkel.
Das Europäische Parlament hat heute die Antworten des NSA-Whistleblowers Edward Snowden auf Fragen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten zum Thema Massenüberwachung erhalten. Die Grünen haben sich seit langem gegen erheblichen Widerstand dafür eingesetzt, dass Edward Snowden im Zuge der Erarbeitung des Berichts zur Massenüberwachung/NSA-Affäre vor dem Ausschuss aussagt. Der Ausschuss einigte sich schließlich auf eine schriftliche Befragung Snowdens. In seinen umfangreichen Antworten bestätigt Edward Snowoden auch, dass er in der EU um Asyl ansucht. Die Grünen/EFA haben dazu einen Änderungsantrag für die Abstimmung am 12. März 2014 eingebracht.
Im Vorfeld zur Cebit produziert die Bundesregierung viel heiße Luft. Dobrindt verspricht bis 2018 flächendeckend Breitband von 50 MBit/s. Sein Vorschlag, dies aus eventuellen Erlösen der Frequenzversteigerung II zu finanzieren, wirkt wenig durchdacht.
Nachdem die grüne Bundestagsfraktion erst vor Kurzem mit Hinweis auf das weiterhin unklare Vorgehen der Bundesregierung in Sachen anlassloser Vorratsdatenspeicherung und das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht hat, hat der Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen gerade – einstimmig – ebenfalls einen Beschluss gegen die Vorratsdatenspeicherung gefasst. Anbei dokumentieren wir den Parteiratsbeschluss „Vorratsdatenspeicherung europaweit beenden“ im Wortlaut.
Der Innen- und Justizausschuss hat am 12. Februar seine Stellungnahme zur Verordnung über den Telekommunikations-Binnenmarkt abgestimmt. Dieser Gesetzesentwurf von Kommissarin Neelie Kroes war bereits im Vorfeld scharf kritisiert worden, weil er die Netzneutralität nicht sichern, sondern untergraben würde. Der Innen- und Justizausschuss hat nun mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Internet-Provider auch bei speziellen Vereinbarungen mit einzelnen Inhalte- oder Diensteanbietern das Prinzip der Netzneutralität nicht verletzen dürfen. Solche spezialisierten Dienste dürfen nicht als Alternative oder in Konkurrenz zum offenen Internet vermarktet werden.
Am 12. Februar hat der Innen- und Justizausschuss über den Abschlussbericht zur Untersuchung der Massenüberwachung durch die NSA und europäische Geheimdienste abgestimmt. Leider haben Konservative und Sozialdemokraten den Antrag der Grünen abgelehnt, Schutz für Edward Snowden durch die EU-Mitgliedsstaaten zu fordern. Damit lassen sie den zentralen Zeugen und Whistleblower, der diese Untersuchung mit seinem mutigen Schritt an die Medien erst öffentlich gemacht hat, im Stich. Das ist feige.