Nachdem die grüne Bundestagsfraktion erst vor Kurzem mit Hinweis auf das weiterhin unklare Vorgehen der Bundesregierung in Sachen anlassloser Vorratsdatenspeicherung und das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht hat (hier das Video der Plenarrede von Konstantin) hat der Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen gerade – einstimmig – ebenfalls einen Beschluss gegen die Vorratsdatenspeicherung gefasst. Anbei dokumentieren wir den Beschluss „Vorratsdatenspeicherung europaweit beenden“ (pdf) im Wortlaut.

Vorratsdatenspeicherung europaweit beenden

Seit über acht Jahren kämpfen wir GRÜNE auf allen Ebenen, politisch wie gerichtlich, gegen die Vorratsdatenspeicherung und das System der anlasslosen, massenhaften Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten. Es war unter anderem auch der Erfolg unserer Grünen Bundestagsfraktion und der Erfolg von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, dass das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht für verfassungswidrig erklärte. Das jetzige Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wurde unter Beteiligung unserer grünen FreundInnen aus Österreich mit angestoßen. Nach dem sehr kritischen Schlussantrag von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón, der die geltende Regelung der Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig und mit geltendem EU-Recht unvereinbar ansieht, erhoffen wir in den kommenden Wochen eine klare und deutliche Entscheidung des Gerichts gegen die alle BürgerInnen unter Generalverdacht stellende Datenspeicherung.

Wir GRÜNE kämpfen dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung europaweit ein Ende hat und die entsprechende Richtlinie aufgehoben wird. Statt einer unserer Rechtsordnung entgegenlaufenden Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns für ein Verfahren der anlassbezogenen und gezielten Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten (Quick Freeze) ein. Wir GRÜNE streiten nicht nur im anstehenden Europawahlkampf, sondern auch darüber hinaus auf Landes-, Bundes- und Europaebene, gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung – ob in Deutschland oder über den Umweg EU. Mit uns GRÜNEN wird es keine Zustimmung zu den Plänen der Großen Koalition geben, die sich auf die rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung festgelegt haben.

Schwarz-Rot bereitet einen massiven Eingriff und die Aushöhlung unser Grund- und Menschenrechte vor. Dieser unverhältnismäßige Eingriff ist gerade nach den Enthüllungen der vergangenen Monate durch Edward Snowden, noch unverantwortlicher. Der jüngste Vorstoß fördert zu Tage, wie ignorant die schwarz-rote Bundesregierung gegenüber unseren Bürgerrechten ist. Wir GRÜNE lehnen die Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin entschieden ab – ganz egal ob mit neuem Namen als „Mindestspeicherfrist“ oder als abgespeckte Light-Variante mir nur drei Monaten Speicherdauer. Anlasslose Speicherungen der Daten von über 80 Millionen BundesbürgerInnen und über 500 Millionen Menschen in der Europäischen Union sind nicht hinnehmbar. Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung und fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien sind für uns nicht verhandelbar. Wir GRÜNE sagen daher auch weiterhin: „Nein zur Vorratsdatenspeicherung!“

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