Uns ist es wichtig, sofern möglich, immer die wichtigsten und aktuellsten Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. In der letzten Sitzugswoche fand die 2./3. Lesung unseres Antrags zur Netzneutralität statt - wenige Tage nach dem Beschluss eines Kompromisses auf EU-Ebene, der einem "Zwei-Klassen-Internet" Tür und Tor öffnet. Auf der Tagesordnung des Plenums stand unser Antrag zur "Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft" und die Frage, wie diese effektiv gesetzlich gesichert werden kann. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Rede von Konstantin.
Die Facebook-Seite der Bundesregierung überschreitet nach Ansicht von Juristen die Grenze zur verbotenen Werbung. "Die Bundesregierung nimmt auf Facebook eindeutig eine Inszenierung vor", sagte Medienrechtler Matthias Cornils von der Universität Mainz dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL. Denn in dem sozialen Netzwerk informiere die Regierung die Bürger nicht nur, sie moderiere, kommentiere, biedere sich an. "Diese Kommunikation hat stark werblichen Charakter und ist verfassungsrechtlich problematisch", so Cornils. Das gelte auch für Video-Nachrichten von Regierungssprecher Steffen Seibert, die "rundfunkähnlich" seien: "Hier spielt der Staat Journalismus." Dem SPIEGEL liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vor, die zeigt, dass die Ausgaben des Bundespresseamtes für Social Media mit 196.350 Euro deutlich höher sind als bisher bekannt. Auch beschäftigt Seibert acht feste Mitarbeiter für die sozialen Medien. "Einen Regierungssender darf es in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben", warnt der grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz. Und auch nicht das "bewusste Umgehen kritischer medialer Diskurse".
Die Internet-Ausschüsse des französischen und des italienischen Parlaments haben eine gemeinsame Erklärung verfasst, welche soeben an die Abgeordneten des Ausschusses "Digitale Agenda" des Deutschen Bundestags übermittelt wurde. Die gemeinsame Erklärung ist, gemessen an den Dingen, die die Große Koalition netzpolitisch in Deutschland derzeit fabriziert, als extrem progressiv und begrüßenswert einzuschätzen. In der letzten Wahlperiode waren es noch die Abgeordneten anderer Parlamente, die ehrfürchtig auf die netzpolitische Arbeit im Bundestag blickten, heute ist es andersherum. So verspielt die Große Koalition die Chance, als Parlament netzpolitisch Impulsgeber zu sein und legt stattdessen eine Initiative nach der anderen vor, die das Internet, wie wir es heute kennen, gefährdet.
Die "Zwangsrouter" sind bald endlich Geschichte. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die interfraktionelle Einigkeit begrüßt und die Bundesregierung noch einmal auffordert, sich auf die gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu besinnen. Zudem betont Konstantin die Notwendigkeit, die Selbstbestimmung in der digitalen Welt insgesamt zu stärken und den Nutzerinnen und Nutzern mehr statt weniger Autonomie über die eigenen Daten, aber eben auch die verwendeten IT-Komponenten einzuräumen. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
In der letzten Sitzungswoche stand u.a. die abschließende Beratung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurfs zum Bundeszentralregister auf der Tagesordnung. In seiner Rede kritisierte Konstantin, dass auch zwei Jahre nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen und nach dem NSU-Skandal bis heute keinerlei gesetzliche Reformen für eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Dienste und für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Sicht ist. Im Gegenteil: Befugnisse wurden und werden durch die Große Koalition weiter ausgebaut - oftmals ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in einer rechtsstaatlich fragwürdigen Weise - auch beim Bundeszentralregister.
Die heutige Entscheidung des Parlaments zur Netzneutralität ist mehr als bitter: Nun droht tatsächlich ein „Zwei-Klassen-Internet“, in dem derjenige, der mehr für seine Daten bezahlen kann, bevorzugt wird. Die jetzige Entwicklung ist auch das direkte Resultat eines jahrelangen Nicht-Handels der Bundesregierung. Wir werden weiterhin gemeinsam mit vielen Verbündeten entschieden für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft eintreten. Und wir werden ebenso für die weitere demokratische und wirtschaftliche Entwicklung des offenen Internets so elementare Netzneutralität kämpfen.
Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist seit Jahren zweifellos die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Unsere Position zu diesem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik haben wir hier immer wieder dargelegt. All die Kritik der letzten Wochen, ob aus der Zivilgesellschaft, unzähligen Verbänden oder von uns, hat nichts genützt: Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition – erstaunenswerter Weise trotzt dieser Kritik ohne irgendwelche substanziellen Änderungen - die Vorratsdatenspeicherung im federführende Rechtsausschuss durchgewunken haben, fand in der letzten Sitzungswoche die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages statt. Für die Grünen sprachen erst ich und anschließend meine Kollegin und Rechtsausschussvorsitzende Renate Künast. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden von Renate und Konstantin.