In den letzten Wochen gab es immer wieder Unklarheit bezüglich eines Gesetzes, das der Praxis der sogenannten „Zwangsrouter“ ein Ende bereiten sollte. Wir hatten hier ausführlich über den Gesetzesentwurf, die bisherige Diskussion im Bundestag und einen Vorstoß des Bundesrates berichtet.

Die Diskussion um die Zwangsrouter, die die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer stark einschränken und auch aus IT-sicherheitspolitischer Sicht fragwürdig sind, haben wir viel zu lang geführt. Als Grüne Fraktion haben wir die Bunderegierung immer wieder, gemeinsam mit vielen Verbündeten, aufgefordert, der bisherigen Praxis einen Riegel vorzuschieben.

In der vergangenen Woche ist nun der Gesetzesentwurf der Koalition mit einer marginalen Änderung verabschiedet worden, d.h. die „Zwangsrouter“ sind nun hoffentlich bald tatsächlich Geschichte. Hierüber freuen wir uns sehr. Dies ist ein kleiner netzpolitischer Lichtblick angesichts einer Politik der Großen Koalition, die jedwede netzpolitische Entwicklung in den vergangenen zwei Jahren verhinderte.

An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede, die ich im Zuge der 2./3. Lesung zu Protokoll gegeben habe. In meiner Rede begrüße ich die interfraktionelle Einigkeit und fordere die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer eigenen dünnen „Digitalen Agenda“ auf, sich auf die gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu besinnen. Zudem betone ich die Notwendigkeit, die Selbstbestimmung in der digitalen Welt insgesamt zu stärken und den Nutzerinnen und Nutzern mehr statt weniger Autonomie über die eigenen Daten, aber eben auch die verwendeten IT-Komponenten einzuräumen. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.

Rede Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen)

TOP 21 Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten auf Drucksache 18/6280      

Die Diskussion um die sogenannten „Zwangsrouter“, also von den Anbietern vertraglich vorgeschrieben Geräte für den Zugang zum Internet, führen wir seit mehreren Jahren. Seit langem ist klar: Zwangsrouter schränken die Wahlfreiheit der Verbraucher stark ein. Zudem ist die Verpflichtung der Nutzer, bestimmte, vertraglich vorgegebene Router zu verwenden, sowohl aus datenschutzrechtlichen wie auch IT-sicherheitspolitischen Überlegungen heraus kontraproduktiv. So wurden wiederholt Sicherheitslücken in Routern bekannt, die aufgrund einer Verpflichtung zur Nutzung einer bestimmten Endgerätes häufig eine sehr hohe Anzahl von Kunden betroffen waren.

Die bisherige Praxis hat verhindert, dass Kunden Geräte nutzen konnten, die entweder noch vorhanden waren, günstig gebraucht erstanden oder kostenlos überlassen wurden oder deren Einsatz bewusst dem anderer Geräte vorgezogen wurde, da sie höheren sicherheits- und datenschutzpolitischen Anforderungen genügten als die bereitgestellten Komponenten, die zudem oftmals von den Kunden käuflich erworben werden müssen.

Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir die Bunderegierung immer wieder, gemeinsam mit vielen Verbündeten, aufgefordert, der bisherigen Praxis, den Kundinnen und Kunden bestimmte Router vorzuschreiben, einen Riegel vorzuschieben. Denn diese Praxis stand unserem Verständnis nach im offenen Widerspruch sowohl zu EU-rechtlichen Vorgaben als auch des deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG).

Die bisherige Möglichkeit, Zwangsrouter vorschreiben zu können, hat man auf EU-Ebene bereits vor langer Zeit als kritisch erkannt und den Verbrauchern das explizite Recht eingeräumt, die benötigte Hardware ungeachtet ihrer Herkunft, frei nach Preis und Qualitätskriterien wählen zu können. Auch das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) fordert von der Bundesnetzagentur, den Teilnehmern einen „größtmöglichen Nutzen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität“ zu sichern. Dennoch kam es jahrelang, auch aufgrund eines starken Lobbying, nicht zu einer Klarstellung.

Auch der Versuch den Routerzwang per Netzneutralitätsverordnung nach § 41a Abs. 1 TKG  zu regeln, scheiterte an einem mehr als halbherzigen Agieren durch das es verpasst wurde, eine Klarstellung im Sinne der Verbraucher vorzunehmen. So konnte der Anbieter Router nach eigenem Ermessen zum Bestandteil seines Netzes erklären, da die Definition von „Netzabschlussgerät“ bisher zu seinen Gunsten ausgelegt wurde. Sowohl Bundesregierung als auch Bundesnetzagentur spielten hier keine rühmliche Rolle.

Anfang Januar 2013 kam die BNetzA zu dem Schluss, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung eines Vertrags mit einem bestimmten Router habe und verwies darauf, dass Netzbetreiber nach den Vorgaben des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zwar den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle gestatten müssen, gleichzeitig jedoch gesetzlich nicht festgelegt sei, welche konkreten Schnittstellen das Netz des Betreibers mit dem Heimnetz des Endkunden verbinden. Vielmehr sei es dem jeweiligen Netzbetreiber überlassen, dies zu definieren. Man selbst könne das nicht.

Wir teilten diese Rechtsauffassung nicht und haben wiederholt auf entsprechende EU-Vorgaben verwiesen, in denen festgelegt wird, dass die nationale Regulierungsbehörde durchaus für die Festlegung des Standortes des Netzabschlusspunkts zuständig ist und im Vorfeld lediglich Vorschläge einholen muss. Mit ihrer frühzeitigen Festlegung hat die Agentur die Verbraucher lange im Regen stehen lassen und es verpasst, die eigentliche Intention des Gesetzgebers umzusetzen und Vorschläge zu unterbreiten, wie die bestehende Rechtslage im Sinne der Entscheidungsfreiheit zu konkretisieren wäre.

Daher war eine Vorgabe durch den Gesetzgeber unausweichlich. Auf die Notwendigkeit haben die Verbraucherverbände, genauso aber digitale Bürgerrechtsorganisationen immer wieder hingewiesen. Für diese Beharrlichkeit gebührt ihnen unser Dank.

Viel zu lang hatten die Nutzer diese Wahlfreiheit eben nicht. Die vorgebrachten Argumente für die Verpflichtung, z.B. ein geringerer Serviceaufwand für die Anbieter, haben uns, gerade in Abwägung mit den Vorteilen für die Endnutzer, nicht überzeugen können. So verwunderte es nicht, dass sich bei entsprechenden Anhörungen, die wir hierzu im Bundestag durchgeführt haben, auch kein Anbieter fand, der die bisherige Praxis der Zwangsrouter verteidigen wollte. In zahlreichen Stellungnahmen und Hintergrundgesprächen, die hierzu in den letzten Jahren geführt wurden, sah dies freilich anders aus. Umso erfreulicher ist die erreichte interfraktionelle Einigkeit.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nach jahrelanger Diskussion nun endlich eine Regelung vorgelegt hat, die die Rechte der Verbraucher erfreulich deutlich stärkt und daher unsere Unterstützung findet. Gerade in Anbetracht anderer, sehr viel weitreichender Entscheidungen, die ebenfalls in die Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums fallen, ist dies ein Lichtblick, wenn auch angesichts der Dimension der Entscheidung, die Netzneutralität nun final über den Umweg Europa zu opfern, ein kleiner.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist das Resultat einer jahrelangen Diskussion. Die nun gefundene Definition des passiven Netzabschlusspunktes und die Möglichkeit der Nutzer, das Gerät hinter diesem Netzabschlusspunkt grundsätzlich frei wählen zu können, begrüßen wir ausdrücklich. Als Grüne Fraktion freuen wir uns, dass es hier, aufbauend auf die gute Zusammenarbeit in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ gelungen ist, sich interfraktionell zu einigen und die Diskussion heute zu einem guten Schluss zu bringen. Diese Einigung würden wir uns auch in anderen netzpolitischen Debatten wünschen. Die Netzneutralität hatte ich bereits erwähnt. Auch hier könnte die Bundesregierung durchaus im Rat dem von der Kommission vorgelegten „Kompromiss“, der einem „Zwei-Klassen-Netz“ Tür und Tor öffnet und aus gutem Grund von beinahe allen deutschen SPD-Abgeordneten abgelehnt wurde, die Zustimmung noch verweigern.

Auch bezüglich der genauso seit Jahren diskutierten „Störerhaftung“, die ebenfalls im BMWi angesiedelt ist, wäre es ein leichtes, die Rechte der Nutzer zu stärken und es zugleich Privatpersonen und Freifunkinitiativen zu ermöglichen, ihre Netze Dritten gegenüber rechtssicher zu öffnen, wie dies in beinahe allen unseren Nachbarländern möglich ist. Entsprechende Gesetzesentwürfe liegen seit langem vor, genauso wie deutliche Aufforderungen des Bundesrats, die morgen noch einmal erneuert werden.

Gerade aus verbraucherschutzpolitischer Sicht ist das bisherige Agieren der Bundesregierung eine echte Enttäuschung. Statt digitale Verbraucherrechte auszubauen, wie sie es am Anfang der Wahlperiode vollmundig versprachen, als sie ankündigten, die digitalen Verbraucherrechte zu einem „Schwerpunkt in dieser Legislatur“ machen zu wollen, haben sie diese in den vergangenen zwei Jahren geschwächt. Dringend notwendige Reformen, z.B. im Bereich des Datenschutzes, verweigern sie bis heute. Angesichts der Herausforderungen, vor die uns Internet und Digitalisierung stellen, beispielsweise hinsichtlich einer effektiven Durchsetzung des Rechts auf die informationelle Selbstbestimmung, versagt diese Regierung völlig. Konsequenzen aus den Enthüllungen Edward Snowdens ziehen Sie noch immer nicht. Das von Ihnen vor kurzem erst, pünktlich zur Cebit, vorgelegte IT-Sicherheitsgesetz greift viel zu kurz und geht an den tatsächlichen Problemen meilenweit vorbei.

Die Bundesregierung muss endlich die Dimension der Kompromittierung unserer digitalen Infrastrukturen verstehen und tatsächliche Konsequenzen ziehen. Sie muss ihre Anstrengungen, die Integrität digitaler Kommunikationsinfrastrukturen schnellstmöglich wieder herzustellen, dringend intensivieren.  Eine grundlegende Überprüfung von Leitungen, Hard- und Software und eine IT-Sicherheitsstrategie, die ihren Namen verdient, ist überfällig. Konkrete Vorschläge haben wir Ihnen vor langer Zeit unterbreitet.

Statt sie aufzugreifen führen Sie die Vorratsdatenspeicherung wieder ein und setzen den Inlandsgeheimdienst auf die private Kommunikation der Bürger in den sozialen Netzwerken an. Ihre IT-Sicherheitspolitik ist auch weiterhin höchst widersprüchlich. Heute wollen sie Deutschland zum „Verschlüsselungsland Nummer eins“ machen, morgen stellen sie Verschlüsselungen und die rechtlich klar verankerte Anonymität grundsätzlich in Frage. Statt Vertrauen wieder herzustellen, schüren Sie weitere Verunsicherung. Statt sich dem digitalen Wandel anpackend anzunehmen und gesellschaftliche Debatten über die Zukunft unserer digitalen Gesellschaft anzustoßen, verschanzen sich Union und SPD hinter verschlossenen IT-Gipfel-Türen.

All das geht in die völlig falsche Richtung. Insgesamt müssen wir die Selbstbestimmung in der digitalen Welt als Gesetzgeber stärken und den Nutzern mehr statt weniger Autonomie über die eigenen Daten, aber eben auch die verwendeten IT-Komponenten einräumen. Dies gilt umso mehr nach den Enthüllungen Edward Snowdens. Ein zentraler Baustein, hierauf zu reagieren, ist auch die Wahlfreiheit der Verbraucher zu stärken, und ihnen so die Möglichkeit zu eröffnen, IT-Komponenten einzusetzen, die sich beispielsweise durch hohe Datenschutzstandards auszeichnen.

Wir brauchen insgesamt mehr vertrauenswürdige Hard- und Software, die von den Nutzerinnen und Nutzern und einer vitalen zivilgesellschaftlichen Bewegung überprüft und weiterentwickelt werden kann. Hier ist auch der Staat in der Verantwortung, entsprechende, proaktive Anreize zu setzen, beispielsweise durch Auditierungen oder die Vergabe von Gütesiegeln. Zudem kann er selbst mit gutem Beispiel vorangehen, zum Beispiel, indem er Ausschreibungsregularien überprüft und freie Software, die zahlreiche Vorteile bietet, gegenüber geschlossenen, proprietären Formaten bevorzugt.

Vielleicht erinnert sich ja jemand in Bundesregierung oder Regierungsfraktionen noch daran, dass die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ mehrere hundert Handlungsempfehlungen für den jetzigen, den 18. Bundestag erarbeitet hat – welche übrigens mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig verabschiedet wurden. Sie endlich aufzugreifen wäre auch angesichts Ihrer dünnen „Digitalen Agenda“ überfällig.

In dem heute diskutierten Kontext empfehle ich die nochmalige Lektüre der Zwischenberichte der Projektgruppen „Interoperabilität, Standards, Freie Software“ und „Verbraucherschutz“. Insgesamt gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass wir auf die gute interfraktionelle Zusammenarbeit in der Enquete aufbauend, die überfälligen netzpolitischen Weichenstellungen angehen und uns den Herausforderungen des digitalen Wandels in der verbleibenden Zeit der Wahlperiode gemeinsam stellen. Der heutige ist nur ein kleiner Schritt auf einem weiten Weg, aber es könnte ein erster sein.

Vielen Dank!

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