In der letzten Sitzungswoche stand u.a. die abschließende Beratung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurfs zum Bundeszentralregister auf der Tagesordnung. In seiner Rede kritisierte Konstantin, dass auch zwei Jahre nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen und nach dem NSU-Skandal bis heute keinerlei gesetzliche Reformen für eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Dienste und für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Sicht ist. Im Gegenteil: Befugnisse wurden und werden durch die Große Koalition weiter ausgebaut - oftmals ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in einer rechtsstaatlich fragwürdigen Weise - auch beim Bundeszentralregister.
Die heutige Entscheidung des Parlaments zur Netzneutralität ist mehr als bitter: Nun droht tatsächlich ein „Zwei-Klassen-Internet“, in dem derjenige, der mehr für seine Daten bezahlen kann, bevorzugt wird. Die jetzige Entwicklung ist auch das direkte Resultat eines jahrelangen Nicht-Handels der Bundesregierung. Wir werden weiterhin gemeinsam mit vielen Verbündeten entschieden für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft eintreten. Und wir werden ebenso für die weitere demokratische und wirtschaftliche Entwicklung des offenen Internets so elementare Netzneutralität kämpfen.
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