Seit langem weisen wir darauf hin, dass freie und quelloffene Software eine oftmals sicherere, wirtschaftlichere und nachhaltigere Alternative zu proprietärer Software darstellt, die häufig mit einer marktbeherrschenden Stellung weniger Anbieter einher geht, wodurch sich, das wissen wir nicht ernst seit den Enthüllungen Snowdens, vielfältige, v.a. auch sicherheitstechnische Nachteile für die Nutzerinnen und Nutzer ergeben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Rückabwicklung eines der wichtigsten FOSS-Leuchtturmprojekte auf Bundesebene immer wieder kritisiert. Gerade haben wir erneut eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die wir zusammen mit der Free Software Foundation Europe und allen Interessierten auswerten.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Im Zuge der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. März 2015 wurden zwei weitere Zeugen aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch ging es zum einen noch einmal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart. In dieser Woche hört der Ausschuss zwei sehr interessante Zeugen – dieses Mal nicht vom Bundesnachrichtendienst (BND). Vielmehr werden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Dr. Hans de With, von 1998 bis 2013 Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestages, vor dem Ausschuss aussagen.
Der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz wird bislang medial weitgehend unkritisch als tatsächliche Reform und Konsequenz aus den Erfahrungen, die man im Zuge der anhaltenden Enthüllungen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gemacht hat, bewertet. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich nicht. Unsere Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung, der eben gerade nicht die notwendigen Konsequenzen zieht, sondern Bürgerrechte gefährdet und Massenüberwachung weiter legitimiert, haben Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit, und ich heute zum Ausdruck gebracht.
Angesichts der Pläne verschiedener Regierungen, die derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutzstandards aufzuweichen, welche sich aus einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation statewatch.org geleakten […]
Auf "The Intercept" schrieb Glenn Greenwald vor wenigen Tagen, der SPD-Vorsitzende, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Gabriel habe ihm gegenüber am Rande einer Preisverleihung erläutert, die USA hätten „aggressiv“ mit einem Stopp der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Geheimdiensten gedroht, sollte Edward Snowden in Deutschland Asyl bekommen. Dies habe Gabriel nach mehrfachen Nachfragen in einem Gespräch, in dem sich der US-Journalist nach den Gründen für die anhaltende Verweigerungshaltung der Bunderegierung, Snowden eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zu ermöglichen, erkundigt hatte, gegenüber Greenwald angegeben. Konstantin hat nachgehakt. Die Antwort der Bundesregierung überrascht.
Am vergangenen Freitag jährte sich die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zum ersten Mal. Für Spiegel Online hat Konstantin eine Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit gezogen und die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung, sich angemessen an der Aufklärung des Parlaments zu beteiligen, kritisiert.