Angesichts der Pläne verschiedener Regierungen, die derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutzstandards aufzuweichen, welche sich aus einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation statewatch.org geleakten Papier einer der letzten EU-Ministerrats-Verhandlungen ergaben, habe ich das bewusste Aufweichen des Entwurfs einer neuen Datenschutzgrundverordnung durch die Bundesregierung Anfang März scharf kritisiert.

Die seit Jahren in Verhandlung befindliche Datenschutzreform hat das Ziel, die höchst unterschiedlichen Schutzniveaus der Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen und bestehende Daten- und Grundrechtsschutzstandards zu erhöhen und an digitale Realitäten anzupassen. Als Grüne haben wir den Reformprozess in den letzten Jahren intensiv verfolgt und die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Reform einzusetzen. Ihr Spiel war stets dasselbe: In Berlin erklärte man, alles für den Reformprozess zu tun, in Brüssel und Straßburg weichte man hinter den Kulissen die Vorlagen auf, wo es nur ging.

Immer wieder haben wir dieses fragwürdige Verhalten der Bundesregierung, das durch die Analyse von Verhandlungsprotokollen wiederholt belegt werden konnte, kritisiert und sie aufgefordert, endlich ihren Beitrag zum Grundrechtsschutz von 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern Europas zu leisten. Wir fordern die Bundesregierung seit nunmehr mehreren Jahren unmissverständlich auf, ihre Sabotage der EU-Datenschutzreform aufzugeben – auch mit einer Reihe parlamentarischen Initiativen, die mehrfach Gegenstand von Debatten im Deutschen Bundestag waren. So legten wir beispielsweise bereits im Mai 2012 einen Antrag „EU-Datenschutzreform unterstützen“ vor, in dem wir die Bundesregierung unter anderem aufforderten, „sich mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass auf EU-Ebene eine Datenschutzreform mit dem höchstmöglichen Datenschutzniveau zustande kommt“.

Statt endlich wirksame Schutzmaßnahmen und einen modernisierten EU-Datenschutzrahmen zu beschließen, sollen Schutzniveaus nach dem Willen der Bundesregierung sogar abgesenkt und bewusst weichgespült werden. Das hat nicht zuletzt ein von Richard Gutjahr und einem Team um Max Schrems aufgeseztes tool gerade noch einmal eindrucksvoll verdeutlicht. Das Team von LobbyPlag, das vor zwei Jahren bereits mithilfe einer Datenbank aus Lobbypapieren nachgewiesen hatte, dass unzählige Gesetzvorlagen zur geplanten Datenschutzreform von der Industrie und Lobbyverbänden geschrieben worden, hat nun über 10.000 Seiten interner Dokumente in die Hände bekommen, aus denen hervorgeht, wie die EU-Datenschutzreform in den vergangenen Jahren zerschossen wurde.

Aus den Dokumenten lässt sich klar rekonstruieren, wie die Bundesregierung nicht nur den Grundrechtsschutz von über 500 Europäerinnen und Europäern Stück für Stück den Interessen großer IT-Unternehmen und Datenhändlern, sondern auch denen deutscher und europäischer Firmen, für die die Reform durchaus gewisse Verbesserungen bezüglich der transnationalen Wettbewerbsgleichheit gebracht hätten, im Zuge der Verhandlungen geopfert wurden. Wer grundlegende Prinzipien des Datenschutzes wie die Zweckbindung, die Datensparsamkeit oder das Erfordernis gesetzlicher Grundlagen aushöhlt, wie es allen voran die Bundesregierung derzeit tut, hofiert die Datenindustrie. Hierauf haben die Bundesdatenschutzbeauftragte, der Verbraucherzentrale Bundesverband und Jan Philipp als zuständiger grüner Berichterstatter wiederholt hingewiesen.

Die Bundesregierung agiert in einer völlig falsch verstandenen Wirtschaftsnähe. Ein modernisierter und innovativer EU-Datenschutzrahmen kommt nicht nur dem Grundrechtsschutz, sondern auch der Planungssicherheit von deutschen und europäischen Unternehmen zugute. Ein innovativer EU-Datenschutz stellt zudem, gerade nach den anhaltenden Snowden-Enthüllungen, einen echten Wettbewerbsvorteil europäischer Unternehmen gegenüber der US-Wirtschaft dar. Diesen Wettbewerbsvorteil politisch zu unterstützen wäre Aufgabe von Kommission und Bundesregierung. Stattdessen spielt man US-Unternehmen in die Hände, indem man die vom Parlament mit einer denkbar breiten Mehrheit vorgelegten Vorschläge zugunsten großer US-Unternehmen verwässert.

Die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung sind dementsprechend nicht nur verheerend für den Grundrechtsschutz, sie stärken letztendlich die Geschäfte monopolartiger Datensammler, die man vor Kurzem noch zerschlagen wollte oder dies zumindest über Monate medial suggerierte. Wir appellieren noch einmal an die große Koalition, endlich für den Erhalt und Ausbau, nicht den Abbau europäischer Schutzstandards in Brüssel zu kämpfen. Sollte die Bundesregierung an ihrem nun ans Tageslicht gekommenen Vorgehen festhalten, wird sie die Verantwortung in den nächsten Jahren tragen müssen.

In´s Bild des bisherigen Agierens der Bundesregierung passt ihr Verhalten in einem weiteren, durch eine IFG-Anfrage von Malte an´s Tageslicht gekommenen Fall: Hintergrund ist eine am heutigen Dienstag stattfindende mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Übermittlung von Facebook-Daten in die USA. Max Schrems hatte sich wiederholt bei der irischen Datenschutzaufsicht beschwert, dass seine in die USA übermittelten Daten dort nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dieser lehnte die Beschwerde ab, wogegen Schrems, der sich mit seiner Initiative „Europe versus Facebook“ bereits seit drei Jahren für mehr Transparenz und Nutzer-Rechte einsetzt, klagte. Letztendlich geht bei dem EuGH-Verfahren um nicht weniger als die Gültigkeit des „Safe-Harbor Abkommens“, dessen Aufkündigung wir als Grüne seit langem fordern.

Die deutsche Datenschutzbeauftragte regte eine Stellungnahme der Bundesregierung an, da sie dem Verfahren „eine grundlegende Relevanz für den EU-Datenschutz“ beimaß. Eine solche Stellungnahme, die auch Justizminister Maas klar befürwortete, wurde letztlich, das zeigt die von Malte befreite Korrespondenz zwischen den beteiligten Häusern, durch das Innenministerium vereitelt. Hier findet Ihr einen entsprechenden, ausführlicheren Artikel auf Handelsblatt online.

Der Bundesinnenminister, aus dessen Haus auch die bislang meisten Vorschläge zur Verwässerung der EU-Datenschutzreform kommen, hat also auch hier ein Engagement Deutschlands für einen verbesserten Datenschutz von EU-Bürgerinnen und Bürgern gegenüber großen US-Unternehmen, verhindert. Dem Innenminister kommt nach den klar belegten Erkenntnissen der letzten Wochen und Monaten somit mittlerweile klar die Rolle desjenigen zu, der die Versprechen von Kanzlerin Merkel, Deutschland werde sich für mehr Datenschutz auf EU-Ebene einsetzen, in´s Leere laufen und die Kanzlerin somit als in der Sache mehr und mehr unglaubwürdig dastehen lässt.

Angesichts dieser Bundesregierung, die, statt den Datenschutz sowohl auf nationaler als auf europäischer Ebene endlich zu stärken, drängende Reformen nicht nur selbst nicht vorlegt, sondern Prozesse bewusst sabotiert und Vorlagen verwässert, bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof, wie bereits bei der Vorratsdatenspeicherung, erneut die Aufgabe übernimmt, die eigentlich Bundesregierung und Kommission zukäme. Wir drücken Max Schrems jedenfalls kräftig die Daumen und hoffen auf weitere Unterstützung für all diejenigen, die sich seit Jahren für einen verbesserten Grundrechtsschutz auf nationaler und europäischer Ebene einsetzen!

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