Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Thema Bürgerrechte in der digitalen Welt zu einem Schwerpunkt unserer parlamentarischen Arbeit im Jahr 2014 gemacht. Am vergangenen Freitag luden wir alle Interessierten zu einer Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“ in den Deutschen Bundestag, um gemeinsam verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten zu diskutieren. An dieser Stelle ein kleiner Rückblick auf unsere Veranstaltung und die sie begleitenden Aktivitäten der Fraktion. Wir stellen unseren Entwurf des Positionspapiers „NutzerInnen in der digitalen Welt – Verbraucher- und Datenschutz stärken“ mit unserem Bürgerbeteiligungswerkzeug betatext für Anregungen, Kritik und konkrete Vorschläge zur Verfügung. Damit bieten wir als einzige Bundestagfraktion eine echte Möglichkeit für transparente Bürgerbeteiligung.
Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich - der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der - aus unserer Sicht zentrale - Zeuge Edward Snowden durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine - öffentliche - Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.
Bezüglich der gestrigen Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel, den Export deutscher Überwachungs- und Spähsoftware zukünftig effektiver kontrollieren zu wollen, haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitischen Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Aufklärung bezüglich des weiteren Vorgehens der Bundesregierung gefordert.
Durch den Whistleblower Edward Snowden wurde in den vergangenen Monaten der mit Abstand größte weltweite Überwachungsskandal aller Zeiten offenbart. An diesem Samstag fand in Hamburg ein kleiner Ableger der „Freiheit statt Angst“ Demonstrationen statt. Auch Konstantin sprach wieder auf der Demo. An dieser Stelle dokumentieren wir seinen kurzen Redebeitrag. Wie immer gilt: Über Kritik und Anregungen freuen wir uns.
In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
Seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhält. Nachdem die schleswig-holsteinischen Grünen bereits auf ihrem letzten Kleinen Parteitag vor einigen Wochen einen Beschluss gegen anlasslose Massenüberwachung gefasst haben, in dem sich auch eine deutliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung findet, haben wir als schleswig-holsteinische Grünen gerade nochmals - einstimmig – einen aktuellen Beschluss gegen die VDS gefasst. Den Beschluss dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Gerade haben die Befürworter der Massenspeicherung die nächste herbe schlappe einstecken müssen. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine rasche Wiederauflage der VDS ausgesprochen hatte. Einen Plan B hat die Bundesregierung nicht. Ein erneuter jahrelanger Grabenkampf ist zu befürchten. In einem aktuellen Antrag fordern wir die Bundesregierung noch einmal dazu auf, sich endlich und ein für allemal von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden und sich endlich in Brüssel gegen die entsprechende EU-Richtlinie einzusetzen.