Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Thema Bürgerrechte in der digitalen Welt zu einem Schwerpunkt unserer parlamentarischen Arbeit im Jahr 2014 gemacht. Am vergangenen Freitag luden wir alle Interessierten zu einer Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“ in den Deutschen Bundestag, um gemeinsam verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten zu diskutieren. An dieser Stelle ein kleiner Rückblick auf unsere Veranstaltung und die sie begleitenden Aktivitäten der Fraktion.

Angesichts der zunehmenden technischen Möglichkeiten und einer weiter rasant zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft ist eine politische und gesellschaftliche Debatte zu Verbraucherrechten in der digitalen Welt dringend geboten. Die technische Durchdringung unseres Alltags und die damit einhergehende Gefahr für unsere Bürger- und Grundrechte ist zweifellos, die Kehrseite der Annehmlichkeiten technischer Errungenschaften wie alltagserleichternde Apps oder neue Beteiligungsmöglichkeiten zur Vitalisierung unserer Demokratie. Heute ermöglicht die permanente Erfassung, Verarbeitung und Verknüpfung unserer Daten und über uns gespeicherte Informationen die Erstellung eines digitalen Spiegelbildes unserer selbst, das manchmal passt, manchmal eben aber auch nicht. Spätestens, wenn es aufgrund einer – oftmals intransparenten und nicht nachvollziehbaren – Einordnung dieses digitalen Spiegelbildes nach gewissen Kriterien zu einer Benachteiligung einzelner Menschen oder ganzer Gruppen, ist der Gesetzgeber in der Pflicht, hier Abhilfe zu schaffen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die eine solche Diskriminierung ausschließen. Direkte Auswirkungen unseres individuellen Online-Nutzungsverhaltens auf die Vergabe von Krediten oder Verträgen sind eine Absage zu erteilen.

Der digitale Wandel muss aktiv gestaltet werden

Wie sehr unser Alltag schon heute aufgezeichnet und ausgewertet wird, hat die von uns in Auftrag gegebene Kurz-Studie zum Verbrauchertracking noch einmal gezeigt. Der nach wie vor bestehende, hohe gesetzgeberische Handlungsbedarf wurde auch jüngst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google verdeutlicht. Da die Bundesregierung weiterhin, trotz des größten Abhör- und Ausspähskandals der Geschichte, auf dem Gebiet des Daten- und Verbraucherschutzes weitestgehend untätig bleibt und die dringend notwendige Reform der EU-Datenschutzgrundverordnung aktiv ausbremst, sind mehr und mehr die Gerichte gezwungen, unsere Grund- und Bürgerrechte in der digitalen Welt zu verteidigen. In meiner Keynote am Anfang unserer Konferenz machte ich noch einmal deutlich, wie wichtig es angesichts des rasanten digitalen Wandels unserer Gesellschaft ist, dass der Gesetzgeber nicht den Kopf vor den Herausforderungen des digitalen Wandels in den Sand steckt, sondern diesen aktiv im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher gestaltet. Ziel muss es sein, in der Online-Welt mühsam erkämpfte Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards auch in die Online-Welt zu übertragen und auszubauen.

Grundrechte auch und gerade in Europa verteidigen

Die Notwendigkeit, unsere Bürger- und Grundrechte zu schützen und auszubauen, bestätigte auch Jan Philipp in einem kurzen Gespräch mit Nicole Maisch, unserer verbraucherschutzpolitischen Sprecherin. Jan Philipp betonte, dass, nachdem das Europäische Parlament einen Verordnungsentwurf mit großer Mehrheit vorgelegt hat, nun die Bundesregierung im Ministerrat am Zuge sei, endlich einen starken Datenschutz für Europa durchzusetzen. Der angestrebte digitale Binnenmarkt muss seiner Ansicht nach mit starken Verbraucherrechten, beispielsweise hinsichtlich der Netzneutralität ausgestattet sein, auch vor dem Hintergrund der laufenden, nicht-öffentlichen Verhandlung zum transatlantischen  Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU.

Technischen Fortschritt mit Rechten in Einklang bringen

In ihrer wirklich interessanten Keynote verdeutlichte Prof. Dr. Sarah Spiekermann von der Wirtschaftsuniversität in Wien anschließend, dass die gigantischen zu erwartenden und noch nicht absehbaren Umbrüche in nahezu allen Gesellschaftsbereichen ein neues Verhältnis von Menschen und Technik und eine intensive (auch gesetzgeberische) Begleitung nötig macht, sei es die Automatisierung und Digitalisierung von Arbeit oder die datenintensive Vernetzung in Wissenschaft und Wirtschaft. Die Leiterin des Instituts für Wirtschaftsinformatik stellte klar, dass für Innovationen in unterschiedlichen Branchen durchaus auch anonymisierte Daten ausreichen und es keineswegs, wie oft behauptet, Daten mit direktem Personenbezug bedarf. Im Verhältnis zwischen Verbrauchern und der digitalen Wirtschaft forderte Sarah Spiekermann  eine „informierte Zustimmung“ zur Datennutzung sowie ein Recht auf „privacy-freundliche Dienste“.

Kurz-Zusammenfassung der einzelnen Workshops

Verbraucherdatenschutz:

In Anschluss an die Keynote von Sarah Spiekermann vertieften wir in fünf Workshops die Themen Verbraucherdatenschutz, mobile Endgeräte, Share-Economy, Urheberrecht und Medienregulierung. Ich selbst leitete den Workshop zum Verbraucherdatenschutz. Einigkeit bestand zwischen Publikum und unseren Referenten Jan Schallaböck (iRights.Law) und Dr. Jana Moser (Axel Springer AG) darin, dass es dringend einer Übertragung und Weiterentwicklung der einst mühsam in der analogen Welt erkämpften Verbraucherschutzstandards auch für das Digitale bedarf und dass es angesichts eines massiven Nachholbedarfs nicht hinnehmbar ist, dass sich der Gesetzgeber hier einfach wegduckt. Selbstverpflichtungen der Wirtschaft können hier als sinnvolle Ergänzung zu gesetzgeberischen Vorgaben fungieren. Zudem brauchen wir eine Stärkung der Institutionen, die die Einhaltung dieser Standards und Rechte kontrollieren und diese im Zweifelsfall auch effektiv durchsetzen. Außerdem bedarf es der Weiterentwicklung innovativer Datenschutzkonzepte und einer stärkeren Unterstützung der EU-Datenschutzreform.

Urheber- und Verbraucherrecht:

Urheber- und Verbraucherrechte waren die Themen in dem von Renate Künast, der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, geleitetem Workshop. Hier herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass das Urheberrecht einer zeitgemäßen Reform bedarf, um die analoge Rechtsgrundlage an die digitale Gegenwart anzupassen. Auch beim Verbraucherschutz seien Verbesserungen nötig, um die Position von Verbrauchern sowohl als passive Konsumenten als auch als aktive Nutzer zu berücksichtigen. Ob dies unmittelbar im Urheberrecht oder in anderen Rechtsbereichen zu regeln sei, ließ man offen. Notwendig sei in jedem Falle, die Komplexität der bisherigen Rechtslage für Verbraucher zu reduzieren und Regelungen für vertragsfreie Bereiche zu finden. Kontrovers wurde die Fragen diskutiert, inwieweit eine stärkere Fokussierung auf Eigentums- oder Lizenzmodelle wünschenswert und ob den Unternehmen das Risiko urheberrechtlicher Regelung über das Verbrauchervertragsrecht zuzuweisen sei.

Medienkompetenz- und bildung

Im Workshop von Tabea als Sprecherin für Medien der grünen Bundestagsfraktion, wurde mit Sabine Frank (Google Deutschland) und Dr. Ina Pöttinger (Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur) diskutiert, wer oder was Verbraucher im Netz am besten schützen kann: Die eigene Medienkompetenz oder staatliche Regulierung? Deutlich wurde dabei, dass gerade die staatliche Medienregulierung ein sehr sensibler Eingriff ist. Medienbildung muss generationen- und institutionenübergreifend konzipiert werden. Vor diesem Hintergrund fehlt es insbesondere an Angeboten für Erwachsene. Ob es tatsächlich genügend Möglichkeiten und Informationen zum Selbstschutz gibt oder die geringe Nutzung auf mangelnde Informationen zurückzuführen ist, diskutierten die Teilnehmer offen.

Verbraucherrechtsschutz im mobilen Bereich

Neben zu weitgehenden Zustimmungserfordernissen und teuren In-App-Käufen schilderte Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen im Workshop von Nicole Maisch das Problem oftmals seitenlanger und unverständlicher AGB. Dr. Nikolaus Lindner von BITKOM beschrieb die gegenwärtige Situation als „lose/lose-Situation“ für Anbieter und Verbraucher. Die Gefahr, abgemahnt zu werden, führe dazu, dass Unternehmen ihre AGB sehr juristisch verfassten. Diskutiert wurden auch die Umsetzung des Widerrufsrechts für Apps ab Juni 2014 und der Ansatz, Verbraucher durch die Entkopplung von Soft- und Hardware mehr Wahlmöglichkeiten zu geben, anstatt sie durch technische Voreinstellungen an bestimmte Programme und Apps zu binden.

Share-Economy

Ein weiterer Workshop mit Dieter Janecek, seines Zeichens wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, beleuchtete das Phänomen der Share-Economy im Netz. Prof. Dr. Harald Heinrichs von der Universität Lüneburg gab einen Überblick über verschiedene Arten von Sharing-Angeboten, die Herausforderungen und nötige politische Unterstützung, beispielsweise durch steuerrechtliche Regelungen. Auch Güne Seyfarth, die Gründerin von Mamikreisel.de, forderte von der Politik, den Betrieb privater Tauschbörsen nicht kompliziert zu machen. Als weiterer Praktiker beschrieb Andreas Leo von Car2go die Perspektive eines kommerziellen Betreibers eines Sharing-Dienstes.

Podiumsdiskussion „VerbraucherInnen in der digitalen Welt – Macht oder Ohnmacht?“

In der folgenden Podiumsdiskussion diskutierten Peter Schaar, ehemaliger Datenschutzbeauftragter der Bundesregierung, der Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium Gerd Billen, Dr. Joachim Bühler von BITKOM, Cornelia Tausch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Renate Künast konkrete Ansätze, wie Verbraucher in der digitalen Welt gestärkt werden können. So ging es auch hier darum, wie AGB verständlicher formuliert werden können, indem beispielsweise wesentliche Regelungspunkte herausgegriffen und vereinfacht dargestellt werden.

Cornelia Tausch forderte auch für Preisvergleichs- und Bewertungsplattformen Transparenz und Regeln, damit VerbraucherInnen erkennen könnten, wer sie betreibt und welche Daten ausgewertet werden. Renate Künast hob die Notwendigkeit einer systematischen Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht hervor – dies sei im Koalitionsvertrag mit dem Marktwächter Digitale Welt zwar vorgesehen, jedoch im Haushalt nicht mit einer Finanzierung unterlegt worden.

Staatssekretär Billen sagte entsprechende Mittel für 2015 zu und kündigte die baldige Veröffentlichung eines Gesetzentwurfes für ein verbessertes Verbandsklagerecht von Verbraucherorganisationen im Bereich des Datenschutzes an. Joachim Bühler warnte jedoch vor der Schaffung von Parallelstrukturen mit Datenschutzbehörden und Verbraucherorganisationen.

Bundesdatenschutzbeauftragter a.d. Peter Schaar stellte die Frage, wie angesichts der Machtkonzentration im digitalen Markt die Kartellaufsicht verbessert werden könne oder ob sogar bestimmte Funktionen ein und desselben Anbieters sich gegenseitig ausschließen müssten, so dass beispielsweise der Betreiber einer Suchmaschine nicht gleichzeitig Betreiber eines sozialen Netzwerks sein dürfe. Einigkeit bestand bei allen Podiumsteilnehmern darüber, dass die Umsetzung der Reform der europäischen Datenschutz-Grundverordnung dringend notwendig sei.

Verbraucherdatenschutz in digitalisierter Welt immer auch Grundrechtsschutz

Hier das Video der abschließenden Podiumsdiskussion samt meiner kurzen Schlussworte, in dem ich mich bemühte, noch einmal darzulegen, dass die Debatten um einen starken Datenschutz, die Verteidigung von Rechten wie Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung verdeutlichen, dass Verbraucherschutz in der digitalen Welt immer auch Grundrechtsschutz ist. Dementsprechend wird die grüne Bundestagsfraktion das Thema auch weiterhin so intensiv bearbeiten, wie wir es bislang getan haben. Unsere Konzepte werden wir auch weiterhin mit allen Interessierten diskutieren.

Konzepte zum digitalen Daten- und Verbraucherschutz gemeinsam weiterentwickeln

Wir stellen unseren Entwurf des Positionspapiers „NutzerInnen in der digitalen Welt – Verbraucher- und Datenschutz stärken“ mit unserem Bürgerbeteiligungswerkzeug betatext für Anregungen, Kritik und konkrete Vorschläge zur Verfügung. Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet betatext eine unkomplizierte Möglichkeit durch gezieltes Kommentieren von Textstellen ihre Ideen, Hinweise und Anregungen einzubringen. Damit bieten wir als einzige Bundestagfraktion eine echte Möglichkeit für transparente Bürgerbeteiligung. Hier können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und Organisationen anmelden, das Positionspapier kommentieren und konkrete Vorschläge formulieren. Über Vorschläge anderer NutzerInnen kann dort ebenfalls abgestimmt werden.

Hier die beiden Videos der Veranstaltung:

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=6gkEsueZhtc[/youtube]

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=eYH7mPE7xGo[/youtube]

Weitere Videos zur Thematik finden sich auf den Seiten der grünen Bundestagsfraktion.

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