Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich – der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der – aus unserer Sicht zentrale – Zeuge Edward Snowden  durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine – öffentliche – Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.

Modalitäten der Befragung Snowdens nach wie vor offen – GroKo uneins:

Im Zuge der letzten Ausschusssitzung votierte der Ausschuss – wohlgemerkt interfraktionell – dafür, Edward Snowden noch vor der parlamentarischen Sommerpause als Zeugen zu hören. Die Frage der genauen Modalitäten wurde der Bundesregierung zur Prüfung vorgelegt. Darüber hinaus trafen sich die Obleute des Ausschusses mit dem Berliner Anwalt Edward Snowdens, um nach wie vor offene Fragen direkt zu erörtern. Während die Bundesregierung eine Befragung in Deutschland kategorisch ausschließt, ist die Große Koalition in dieser Frage uneins: Während der Obmann der Unionsfraktion ebenfalls mit Hinweis auf mögliche transatlantische Verwerfungen eine Befragung Edward Snowdens kategorisch ausschließt, plädiert der Obmann der SPD-Fraktion für die offene Prüfung verschiedener Befragungs-Varianten. Neben einer Befragung in Moskau oder einer Videoschaltung, zwei Optionen, die wir sehr kritisch sehen, sei auch eine Befragung Snowdens im Bundestag denkbar.

Opposition drängt weiter auf Befragung in Berlin:

Als Opposition pochen wir weiter auf eine Befragung Edward Snowdens vor dem Ausschuss in Berlin. Die Notwendigkeit leitet sich unseres Erachtens direkt aus den gesetzlichen Bestimmungen ab. Eine Befragung in Moskau ist aus vielerlei Gründen abzulehnen. So kann Edwards Snowden aufgrund von mit der Gewährung von Asyl verbundenen Auflagen nicht in dem Maße zur Aufklärung beitragen, wie er es bei einer persönlichen Befragung vor dem Ausschuss könnte. Die schwarz-rote Bundesregierung ist daher weiterhin aufgefordert, eine Befragung vor dem Ausschuss zu ermöglichen und die Sicherheit des Zeugens zu garantieren. Eine Befragung des Zeugen durch den Ausschuss in Moskau ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der derzeitigen Ukraine Krise eine bizarre Vorstellung. Falls die Bundesregierung sich bezüglich der Befragung Edward Snowdens vor dem Ausschuss weiterhin sperrt, behalten wir uns explizit die Option der gerichtlichen Klärung offen.

Heutige Anhörung:

In den letzten Wochen wurde die Liste der zu hörenden Zeugen kontinuierlich ergänzt. Vor dem tatsächlichen Eintritt in die Zeugenvernehmungen wird der Untersuchungsausschuss bis Ende Juni mehrere Sachverständigen-Anhörungen durchführen, um rechtliche und technische Hintergründe der bekannt gewordenen Praktiken intensiv zu beleuchten. Am heutigen 22. Mai 2014 werden die geladenen Sachverständigen zunächst die hierzu bestehende nationale Rechtslage darlegen. So wird im Zuge der Anhörung unter anderem der Frage nachgegangen werden, welche rechtlichen Vorgaben sich aus dem deutschen Verfassungsrecht bezüglich der Überwachung von Kommunikation und Computern ableiten lassen und welche (Grund-)Rechte durch die Praxis der Geheimdienste verletzt werden.

Sachverständige:

Die öffentliche Anhörung beginnt um 11 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages. Als Sachverständige geladen sind Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mannheim. Die Sachverständigen wurden im Vorfeld gebeten, Ihre Positionen in schriftlichen Stellungnahmen darzulegen. U.a. netzpolitik.org hatte im Vorfeld über die heutige Sitzung und einzelne Stellungnahmen berichtet.

Stream der heutigen Anhörung:

Im Vorfeld hatten wir uns als Grüne dafür eingesetzt, dass die Sitzung live auf bundestag.de gestreamt wird, so dass auch all diejenigen, der Anhörung folgen können, die heute nicht live im Bundestag dabei sein können.

UPDATE 23.05.2014:

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