Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA/BND-Affäre an der Blockadehaltung der Großen Koalition, die sich schon weigerte, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte insoweit entschieden, dass die Bundesregierung ohne ein solches förmliches Ersuchen nicht verpflichtet ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Heute habe ich gemeinsam mit Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im NSA/BND-Untersuchungsausschuss, den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in einem Antrag ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss zu durchbrechen.
Erst vor wenigen Tagen fand eine erste, wirklich denkwürdige öffentliche Expertenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt, bei der vor allem der Frage der verfassungsrechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) nachgegangen wurde. An diesem Donnerstag, also nur einen Tag vor dem Jahrestag der ersten Veröffentlichungen durch Edward Snowden zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre, an dem verschiedene Aktionen in der ganzen Republik stattfinden, findet nun im Rahmen der 7. Sitzung des Untersuchungsausschuss eine weitere – öffentliche – Anhörung statt.
Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich - der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der - aus unserer Sicht zentrale - Zeuge Edward Snowden durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine - öffentliche - Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.
Der Prozess gegen die Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot, die am 17. August 2012 wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ zu je zwei Jahren Arbeitslager verurteilt wurden, hat weltweit für Protest gesorgt. Dabei ist mehr über die Mechanismen von Putins Machtapparat als über die Beweggründe von Marija Aljochina, Nadeshda Tolokonnikova und Jekaterina Samutsevitch geredet worden, deren Auftritt in der Christ-Erlöser-Kathedrale selbst bei ihren Verteidigern zwiespältige Gefühle auslöste. Pussy Riot wurde durch youtube berühmt. Auf ihre Verhaftung folgten Unterstützungsaktionen ebenda. Am kommenden Sonntag, den 9. September 2012, findet zwischen 18.00 bis 19.30 Uhr in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstr. 8, Berlin-Mitte) eine multimediale Lesung der Prozessprotokolle mit Kolleginnen des Maxim Gorki Theaters statt.
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