Erst vor wenigen Tagen fand eine erste, wirklich denkwürdige öffentliche Expertenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt, bei der vor allem der Frage der verfassungsrechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) nachgegangen wurde. Über die letzte Anhörung hatten wir mehrfach gebloggt und u.a. eine kurze Zusammenfassung samt Video erstellt. Hier findet Ihr die Stellungnahmen der Sachverständigen.

An diesem Donnerstag, also nur einen Tag vor dem Jahrestag der ersten Veröffentlichungen durch Edward Snowden zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre, an dem verschiedene Aktionen in der ganzen Republik stattfinden, findet nun im Rahmen  der 7. Sitzung des Untersuchungsausschuss eine weitere – öffentliche – Anhörung statt.  Bevor sich die von den Fraktionen geladenen Expertinnen und Experten vor allem der Frage zuwenden, ob und wie das Völker- und Europarecht die Ausspähung ausländischer Staatsbürger behandelt, wird sich der Ausschuss auch am morgigen Donnerstag zunächst erneut mit den Möglichkeiten einer Anhörung Edward Snowdens vor dem Gremium befassen.

Union und SPD, so der neueste Vorschlag, wollen Edward Snowden noch vor der Sommerpause zu einem „informellen Gespräch“ in Moskau treffen. Dabei sollen nach dem Willen der Vertreterinnen und Vertreter der Großen Koalition die Möglichkeiten einer regulären Zeugenaussage Snowdens vor dem Ausschuss sondiert werden – als würden wir diese Diskussion nicht schon seit Monaten führen und mittlerweile auch dem letzten klar sein, dass die Bundesregierung eine solche Aussage mit allen Mitteln verhindern will.

Dafür, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen dieses durchsichtige „Spiel auf Zeit“ der Bundesregierung mitspielen, fehlt mir jegliches Verständnis. Auf den Erkenntnisgewinn einer solchen Reise, die der Strafprozessordnung im Übrigen völlig fremd ist, bin ich nach sehr deutlichen diesbezüglichen Aussagen von Edward Snowden und seinen Anwälten sehr gespannt. Als Opposition lehnen wir die Reise ab und fordern die Bundesregierung auch weiterhin mit Nachdruck auf, endlich der – wohlgemerkt interfraktionellen – Aufforderung des Parlamentes nachzukommen und die Voraussetzungen für eine Vernehmung von Edward Snowden in Deutschland hieb- und stichfest zu klären.

Ein erster Teil der morgigen öffentlichen Experten-Anhörung ist zunächst von 10:00 bis 14:00 Uhr angesetzt. Als Sachverständige wurden Prof. Dr. Stefan Talmon, Dr. Helmut Philipp Aust sowie Prof. Douwe Korff durch die Fraktionen benannt. In einem zweiten Teil der Sitzung (ab 14:00 Uhr) werden Prof. Russell A. Miller und Prof. Dr. Ian Brown den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort stehen.

Leider sind die von den Sachverständigen im Vorfeld der Sitzung eingereichten Stellungnahmen auf den Seiten des Bundestages noch nicht öffentlich zugänglich. Sobald die Stellungnahmen auf den Seiten des Bundestages eingestellt sind, werden wir hier noch einmal darauf verweisen. Die gesamte Sitzung wird morgen erneut live auf den Seiten des Bundestages gestreamt. Für alle, die die morgige Sitzung verpassen, werden wir wieder eine kurze Bewertung samt Video-Mitschnitt bereitstellen.

UPDATE 5.06.2014: Hier noch der Link zum Stream der Liveübertragung der heutigen Anhörung.

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