Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) seinen Beschluss öffentlich gemacht, der dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz […]
Heute hat der Bundesgerichtshof seine eigene Entscheidung revidiert - so kann sich die Große Koalition auf ihre großen Mehrheit im Parlament zurückziehen, um sich in Sachen Aufklärung und Parlamentsrechte ganz klein zu machen: Nämlich die Vernehmung des so wichtigen Whistleblowers Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatten alle Fraktionen entschieden, diesen Schlüsselzeugen vorzuladen und eigens der Opposition in Zeiten einer so großen Regierungsmehrheit diese so wichtigen Minderheitenrechte im Parlament eingeräumt.
Die Oppositionsfraktionen sowie ihre beiden Mitglieder im Untersuchungsausschuss, Martina Renner und ich, haben im vergangenen Jahr wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden ihn in den nächsten Tagen genau analysieren. Klar ist aber schon heute: Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige parlamentarische Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind vorprogrammiert.
Vor dem Hintergrund, dass die normalen Sitzungen des Ausschusses „Internet und Digitale Gesellschaft“, über den wir hier immer wieder berichten, nach wie vor nicht-öffentlich sind und um zu verhindern, dass der Ausschuss, der nach wie vor bei keinem einzigen Thema die politische Federführung hat, endgültig in der politischen Bedeutungslosigkeit verschwindet, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, pro Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche durchzuführen, wobei die Themen für zwei der Fachgespräche von der Koalition, eins von der Opposition vorgeschlagen werden dürfen. An dieser Stelle berichtet Konstantin über die bisherigen Planungen.
Am 19. Februar 2015 jährte sich der erste Jahrestag der Einsetzung des Ausschuss "Digitale Agenda" des Deutschen Bundestages. Derartige Jubiläen eröffnen einem ja immer die Gelegenheit, die eigene Arbeit und die von anderen zu reflektieren. Konstantins ganz persönliches Fazit zum derzeitigen Status Quo in Sachen Netzpolitik innerhalb und außerhalb des Parlaments habe ich vor einigen Tagen gezogen. An dieser Stelle dokumentieren wir ein Interview, das Konstantin mit Tobias Schwarz von netzpiloten.de zur Arbeit des Ausschusses geführt habe.
Erst vor wenigen Tagen fand eine erste, wirklich denkwürdige öffentliche Expertenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt, bei der vor allem der Frage der verfassungsrechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) nachgegangen wurde. An diesem Donnerstag, also nur einen Tag vor dem Jahrestag der ersten Veröffentlichungen durch Edward Snowden zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre, an dem verschiedene Aktionen in der ganzen Republik stattfinden, findet nun im Rahmen der 7. Sitzung des Untersuchungsausschuss eine weitere – öffentliche – Anhörung statt.
Am heutigen Donnerstag hat das Plenum des Bundestages über die Minderheitenrechte der Opposition debattiert. Im Vorfeld der Debatte haben Grüne und Linke einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. In unserer Initiative verweisen wir darauf, dass die Geschäftsordnung des Bundestages und zahlreiche gesetzliche Regelungen nicht auf eine Situation ausgerichtet sind, in der die Koalitionsfraktionen über mehr als zwei Drittel der Bundestagssitze verfügt und daher zahlreiche Kontrollrechte ihre Wirksamkeit zu verlieren drohen. Das Ziel, die deutsche Demokratie lebendig zu erhalten, erfordert daher Rechtsänderungen. An dieser Stelle erläutern wir unsere hierzu gemachten Vorschläge und dokumentieren Konstantins Rede.
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