Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) seinen Beschluss öffentlich gemacht, der dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz Zugang zu Akten gewährt, die bislang nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorlagen. Der Untersuchungsausschuss wird durch den Beschluss des BGH verpflichtet, den Anträgen der drei Fraktionen nun nachzukommen.

Die durch uns beantragte Beweiserhebung sei nicht unzulässig. Der Ausschuss sei sogar verpflichtet, von der Bundesregierung auch Akten heranzuziehen, die diese bereits dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Verfügung gestellt habe, erklärten die Richter des BGH. Damit war unsere gemeinsame Klage erfolgreich.

Unsere entsprechenden Beweisanträge waren von den Regierungsfraktionen wiederholt abgelehnt worden. Dagegen sind wir vor den Bundesgerichtshof gezogen. Der Ermittlungsrichter des BGH verpflichtete den Ausschuss bereits im August, dem Antrag zuzustimmen. Der dritte Strafsenat bestätigte diese Entscheidung nun weitgehend.

Das für das PKGr gesetzlich bestimmte Beratungsgeheimnis stehe dem, so das Gericht, nicht entgegen, weil sich die beantragte Beweiserhebung nicht auf die Inhalte der Beratungen beziehe. Die Verschwiegenheitspflicht der Gremiumsmitglieder werde somit nicht verletzt. Zudem bleibe es der Bundesregierung unbenommen, einzelne geheimhaltungsbedürftige Unterlagen nicht herauszugeben.

Wir freuen uns über diese Entscheidung und die Klarstellung des Gerichts, dass die Ablehnung der Anträge der Opposition im Untersuchungsausschuss, Akten beizuziehen, die dem PKGr vorher übermittelt wurden, rechtswidrig war. Sie wird helfen, die weitere Aufklärung der zahlreichen, bislang noch unbeantworteten Fragen voranzutreiben. Die Entscheidung muss auch Auswirkungen auf die bisherige Blockadehaltung der Bundesregierung haben.

Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss. Schon jetzt ist klar, dass die Bundesregierung die Karten nach dem schrecklichen Anschlag auf den Breitscheidplatz nicht auf den Tisch gelegt, sondern die Rolle der Bundesbehörden kleingeredet hat.

Die Große Koalition hat sich im Untersuchungsausschuss nur allzu oft mit der Bundesregierung gemein gemacht und ihre Kontrollfunktion sträflich vernachlässigt. Auch mit Blick auf die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags ist zu wünschen, dass die Entscheidung zu einem Umdenken führt und die Aufklärung nun endlich zügig vorangeht.

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