Seit nunmehr 15 Monaten diskutieren wir über die durch den Whistleblower Edward Snowden aufgedeckten verfassungsrechtlich zumindest hoch umstrittenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Dienste offenbar auch direkten Zugriff auf die Server deutscher Anbieter haben. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit der Bundesregierung unter Angela Merkel und ihren fortlaufenden Versuchen, die Aufklärung durch das Parlament zu sabotieren, hat Konstantin einen Gastbeitrag zur Rolle Angela Merkels in der Affäre verfasst , der in der Welt erschien und den wir an dieser Stelle noch einmal dokumentieren.
Zum einjährigen Asyl von Edward Snowden in Russland hat Konstantin heute gemeinsam mit der Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, endlich ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und eine Aussage von Edward Snowden vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zu ermöglichen. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir der Bundesregierung gerade ein letztes Ultimatum gesetzt und ihr eine rechtsstaatliche Brücke gebaut. Sollte sie diese Chance nicht nutzen, müssen wir vor dem Bundesverfassungsgericht für unsere Oppositionsrechte streiten. Hierzu sind wir bereit: Eine ausgearbeitet Klageschrift liegt vor.
Gestern berichtete netzpolitik.org über einen von der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte erstellten Bericht über Privatsphäre im digitalen Zeitalter, den die Generalversammlung im Dezember 2013 verabschiedet und die britische NGO Privacy International nun analysiert und kommentiert hat. Die NGO kommt zu dem Schluss, dass der im Dezember 2013 verabschiedete Bericht ein Wendepunkt in der internationalen Debatte über das Recht auf Privatsphäre darstellen könnte. Der Bericht, der von der Generalversammlung in Auftrag gegeben wurde, basiert inhaltlich wesentlich auf dem letzten Staatenbericht des UN-Menschenrechtsausschusses vom März 2014. Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir die Berichte der Vereinten Nationen ausdrücklich und sehen uns einmal mehr in unserer Rechtsauffassung bestätigt.
Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich - der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der - aus unserer Sicht zentrale - Zeuge Edward Snowden durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine - öffentliche - Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.
Wir fordern die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission seit nunmehr einem dreiviertel Jahr immer wieder unmissverständlich auf, nicht nur mit dem Finger auf die USA zu zeigen, sondern gleichzeitig auch die Rolle europäischer und deutscher Dienste zu beleuchten und als eine Maßnahme ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien einzuleiten. An dieser Stelle dokumentieren wir noch ein Interview zu unserer Initiative. Darüber hinaus veröffentlichen wir das Schreiben unserer Fraktionsvorsitzenden an EU-Kommissionspräsidenten Barroso und machen unsere rechtlichen Einschätzungen zugänglich.
Gestern setzte der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals in der Geschichte der westlichen Demokratien. Anfang April wird der Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnehmen. An dieser Stelle dokumentieren wir ein Interview, das Konstantin im Anschluss an die gestrige Debatte dem schleswig-holsteinischem Zeitungsverlag gegeben hat. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
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