Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA/BND-Affäre an der Blockadehaltung der Großen Koalition, die sich schon weigerte, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte insoweit entschieden, dass die Bundesregierung ohne ein solches förmliches Ersuchen nicht verpflichtet ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Heute habe ich gemeinsam mit Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im NSA/BND-Untersuchungsausschuss, den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in einem Antrag ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss zu durchbrechen.
Nach Angaben der "Zeit" überließ es die US-amerikanische Regierung der Bundesregierung, die NSA-Selektorenliste freizugeben. Frank-Walter Steinmeier habe zudem von den Abhöraktionen gewusst, zitiert das Blatt Ex-BND-Chef Ernst Uhrlau. Hier ein Tagesspiegel-Artikel zur Vorabmeldung. Sollte sich nun herausstellen, dass die Aussagen bezüglich einer Verweigerung der Amerikaner nicht der Wahrheit entsprachen und die Entscheidung auf Herausgabe der Selektoren vielmehr explizit der Bundesregierung überlassen wurde, wäre dies ein weiterer handfester Skandal in einer ganzen Reihe von Ungeheuerlichkeiten, die sich die Bundesregierung in der Affäre bis heute erlaubt hat. Die Bundesregierung hätte Parlament und Öffentlichkeit bewusst belogen, um die eigene Verstrickung in den Skandal unter den Teppich zu kehren.
Wir wollen Edward Snowden als Schlüsselzeugen vor dem Untersuchungsausschuss hören und ihm hierfür einen sicheren Aufenthalt in Deutschland gewähren. Die Abgeordneten der Großen Koalition haben heute wieder einmal gezeigt, dass sie noch immer nicht gewillt sind, ihre Blockadehaltung in Sachen Aufklärung des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal zu beenden. Indem sie erneut Schützenhilfe dabei leisten, die parlamentarische Aufklärung weiter zu sabotieren, lassen sich die Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition vor den Karren einer Bundesregierung spannen, der unsere Grundrechte herzlich egal sind.
Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich - der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der - aus unserer Sicht zentrale - Zeuge Edward Snowden durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine - öffentliche - Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.
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