Wir fordern die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission seit nunmehr einem dreiviertel Jahr immer wieder unmissverständlich auf, nicht nur mit dem Finger auf die USA zu zeigen, sondern gleichzeitig auch die Rolle europäischer und deutscher Dienste zu beleuchten und als eine Maßnahme ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien einzuleiten. An dieser Stelle dokumentieren wir noch ein Interview zu unserer Initiative. Darüber hinaus veröffentlichen wir das Schreiben unserer Fraktionsvorsitzenden an EU-Kommissionspräsidenten Barroso und machen unsere rechtlichen Einschätzungen zugänglich.
Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Geheimdienst- und Überwachungsaffäre (#SavePrivacyPUA) nimmt seine Arbeit auf. Der von uns angestoßene und am Ende nach monatelangen Diskussionen durch- und dann gemeinsam eingesetzte Ausschuss soll nach den Enthüllungen von Edward Snowden über die Überwachungspraxis der NSA und des britischen Geheimdienstes GCHQ, aber auch über die Rolle deutscher Stellen, aufklären.
Gestern wurde bekannt, dass es erneut zu einem Datenklau von 18 Millionen E-Mail-Adressen und den dazugehörigen Passwörtern gekommen ist. Betroffen sind offenbar alle großen deutschen Anbieter und mehrere Millionen Bundesbürger. Zudem würden manche der Daten für alle aktuelle Angriffe missbraucht werden. Innerhalb weniger Monate erleben wir nun schon den zweiten Diebstahl digitaler Identitäten in einem massiven Ausmaß. Nach dem letzten Skandal hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, die Aufklärung entschlossen anzugehen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Geschehen ist nichts.
Als Grüne sagen wir seit langem klar: Die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Übertragung von Datenpaketen war nicht nur essenziell für die bisherige Entwicklung des offenen Internets, sie ist zugleich auch von entscheidender Bedeutung für dessen zukünftige demokratische und wirtschaftliche Entwicklung. Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Netzneutralität, die eben schon Jan kommentiert hat, ausdrücklich. Einmal mehr hat das Parlament der Kommission die rote Karte für eine Politik gezeigt, die die Interessen einiger großer Unternehmen vor die der Bürgerinnen und Bürger Europas stellt. Nun muss die Bundesregierung nachziehen.
Mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses geht die dringend benötigte weitere Aufklärung des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals einen entscheidenden Schritt voran. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir die alte und neue Bundesregierung sowie die Europäische Kommission seit nunmehr einem dreiviertel Jahr immer wieder unmissverständlich auf, angesichts der durch den Whistleblower Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungspraktiken des britischen Geheimdienstes GCHQ im Allgemeinen und hinsichtlich des aus unserer Sicht klar EU-rechtswidrigen Einsatzes des Programms TEMPORA im Speziellen ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber dem Vereinigten Königreich Großbritannien einzuleiten. Die Untätigkeit von Bundesregierung und EU-Kommission ist nicht hinnehmbar. Daher haben wir gestern Kommissionspräsidenten Barroso noch einmal in einem Schreiben aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbrittanien einzuleiten.
Die letzten Wochen haben noch einmal klar belegt: Jeder unserer Schritte in Richtung Aufklärung im Zusammenhang mit der Affäre „Edathy“ bringt weitere Erkenntnisse und Ungereimtheiten ans Licht, insbesondere beim Bundeskriminalamt (BKA). Wir werden auch zukünftig alles daran setzen, die im Raum stehenden Fragen umfassend und mit allen parlamentarischen Mitteln aufzuklären. Es ist skandalös, dass der Innenausschuss über diese relevante Information erst aus unseren Parlamentarischen Anfragen erfährt. Tröpfchenweise immer Neues bekannt zu machen ist das Gegenteil einer vertrauensbildenden Maßnahme. Insgesamt steht daher die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für uns damit weiterhin im Raum.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.