Die grüne Bundestagsfraktion trauert um Winfried Hassemer. Mit ihm verliert unser Land einen seiner wichtigsten Rechtsgelehrten, für den das Ringen um die Würde und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger stets im Mittelpunkt seines Wirkens stand.
Seit Mittwoch läuft bereits die Neujahrsklausur der Grünen Bundestagsfraktion in Weimar, bei der unter anderem die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit der nächsten Monate festgelegt wurden. Konstantin berichtet in einem Beitrag aus Weimar und den dort gefassten Beschlüssen. Als Koordinator des Arbeitskreises III freut sich Konstantin besonders darüber, dass sich die Fraktion darauf verständigt hat, sich in den nächsten Monaten neben der Energiewende vor allem dem Schutz und dem Ausbau der Bürger- und Menschenrechte besonders intensiv widmen zu wollen.
Die große Koalition ist erst wenige Wochen im Amt. Dennoch streitet sie schon heute über die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl man sich im Koalitionsvertrag gemeinsam darauf verständigte, die Datenspeicherung umgehend wieder einzuführen, hat der Bundesjustizminister nun angekündigt, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Diese Entscheidung ist nur folgerichtig. Gleichzeitig ändert sie nichts am grundsätzlichen Festhalten von SPD & Union an der Datenspeicherung.
Gestern und heute haben uns erneut zahlreiche Hiobsbotschaften bezüglich des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals, den wir seit derzeit erleben, erreicht. Zu den jüngsten Enthüllungen des SPIEGEL bezüglich des umfassenden Instrumentariums der US-amerikanischen Nachrichtendienstes NSA zur Infiltrierung von Computern und Mobiltelefonen hat Konstantin heute Stellung genommen.
Soeben wurde Konstantin zum stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen Bundestagesfraktion gewählt. Der Schutz unserer individuellen Freiheits- und Grundrechte sowie der Einsatz für eine moderne und weltoffene Gesellschaft ist heute wichtiger denn je. Über die Chance, diese wichtigen Zukunftsthemen für die grüne Bundestagsfraktion in einem tollen Team bearbeiten zu dürfen, freut sich Konstantin sehr.
Eine der zentralen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" war die Einrichtung eines ständigen Internet-Ausschusses im Bundestag. Gleichzeitig forderte die Enquete eine bessere Koordinierung netzpolitischer Fragen auf Seite der Bundesregierung. Letzetes kam nicht, wodurch nun auch die Frage gänzlich ungeklärt ist, welche Zuständigkeit eigentlich ein neuer Internet-Ausschuss hätte. Nachdem dieser ursprünglich heute eingesetzt werden sollte, hat die #GroKo nun einen Rückzieher gemacht - und damit einen grandiosen netzpolitischen Fehlstart hingelegt.
Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht, bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!