Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Formuliertes Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Bundesregierung sieht sich bislang, trotz einer innerhalb der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Ausdruck gekommenen, fraktionsübergreifenden Einigkeit bezüglich der zentralen Bedeutung des Themas für die moderne Wissens- und Informationsgesellschaft, außer Stande, der Initiative beizutreten und verweist darauf, sich zunächst auf die nationale Ebene konzentrieren zu wollen. Das ist angesichts der zunehmenden multilateralen Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft in dem Bereich nicht nachvollziehbar und so fordern wir Grünen die Bundesregierung seit langem, wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, dazu auf, der Open Government Partnership beizutreten.
Die Zeit der Spekulationen ist nun vorbei – so sollte man meinen. Gute zweieinhalb Jahre hat die Koalition gebraucht, um beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor- und wieder zurückzurudern, anzukündigen, zu dementieren, zu verwerfen. Vergangene Woche nun wurde der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht bekannt. Doch dieser Entwurf eignet sich nicht, um Spekulationen zu beenden. Im Gegenteil: Er gibt ihnen weiter Nahrung, weil vieles unklar bleibt und erst über Gerichtsentscheidungen gelöst werden wird. Was das Leistungsschutzrecht bringt, wem es nutzt und wer darunter leidet, werden wir also erst in einigen Jahren wirklich wissen.
Der federführende Handelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments hat heute seine Ablehnung zum umstrittenen Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA erklärt. Dazu haben Jan Philipp und Ska Keller, handels- und entwicklungspolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament, die sich beide seit langem aktiv gegen ACTA engagieren, heute Stellung bezogen.
Am kommendem Montag, dem 25.06.2012, 13.00 Uhr wird sich der Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung (Tagesordnung als pdf)mit dem Thema „Entwicklung und Stand von Open Data Projekten“ beschäftigen. Interessierte können sich bis Freitag zu der Sitzung anmelden. Sobald der Fragenkatalog, der den Sachverständigen zur Beantwortung zugeleitet wird, vorliegt, werden wir hier darauf hinweisen. Auch bezüglich der Frage, ob die Sitzung gestreamt wird, werden wir berichten.
In drei Wochen will die Koalition aber nun endgültig ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den letzten zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt. Es ist noch völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. Nach wie vor sind mehr Fragen offen als geklärt. Welche Leistung genau will man schützen? Auch Einzelteile der verlegerischen Leistung, wie „Snippets“? Für welche Nutzung soll bezahlt werden? Für die gewerbliche? Und wann ist sie das? Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet.
Heute läuft die Online Konsultation zum Open Government Eckpunktepapier des IT Planungsrates an, die bis zum 22. Juni 2012 läuft. Der Schwerpunkt der ersten Konsultationsphase liegt auf dem Aspekt Open Data. Der IT-Planungsrat fungiert als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik und hat zum Ziel, transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln, die Teilhabe und gesellschaftliche Mitwirkung an Entscheidungsprozessen zu fördern.
Heute haben drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments ihre Stellungnahmen zum umstrittenen ACTA-Abkommen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums abgestimmt - und das Abkommen, teilweise sehr deutlich, kritisiert. Der Entwicklungsausschuss wird am 4. Juni 2012 über ACTA abstimmen abstimmen, der federführende Außenhandelsausschuss am 20. Juni 2012. Die endgültige Entscheidung über ACTA wird dann im Straßburger Plenum des Europäischen Parlaments zwischen dem 3. und 5. Juli 2012 fallen. Bis dahin gilt es, weitere Abgeordnete von der Unsinnigkeit von ACTA zu überzeugen und Aufklärungsarbeit bezüglich der mit ACTA verbundenen Unklarheiten und Gefahren zu leisten.
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