Die grüne Bundestagsfraktion hat ob der anhaltenden Debatte zur Netzneutralität einen Änderungsantrag für das Telekommunikationsgesetz eingebracht. Über die nun durch die Koalition verabschiedete Minimalregelung zur Netzneutralität geht dieser deutlich hinaus. Wir dokumentieren hier zunächst den Text und stellen ihn der Netzöffentlichkeit zur Diskussion und Verbesserung. Denn nachdem heute die TKG-Novelle in einer unbefriedigenden Fassung verabschiedet wurde, heißt es: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
Die Koalition hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Wirtschaftsausschuss beschlossen, morgen wird das Gesetz im Plenum des Bundestages debattiert. Dabei haben sich die Koalitionsfraktionen offenbar auf Kosten des Datenschutzes und auf Kosten des Rechts auf schnelles Internet für alle geeinigt. Oder, anders gesagt: Die Absage an einen Breitband-Universaldienst ist zwischen Union und FDP gegen den erforderlichen Schutz der Grundrechte verdealt worden.
Am 1. Juli 2011 fand im Bundestag eine Aktuelle Stunde zur "Einschränkung des Versammlungsrechts durch Massenfunkzellenabfrage" statt. Bei dieser Gelegenheit kündigte Jerzy Montag für die Grünen an, einen Vorschlag vorzulegen, wie die Strafprozessordnung geändert werden muss, damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf wird bereits im Netz diskutiert und auf Antrag der Grünen heute auch im Bundestag debattiert. Die Debatte dazu kann ab ca. 13.50 Uhr im livestream verfolgt werden.
Im Februar 2011 wurde bei Demonstrationen in Dresden wegen des Verdachts auf die Begehung von Straftaten ermittelt. Den Ermittlungsbehörden wurden dabei im Rahmen von Funkzellenabfragen über eine Million Datensätze von Handynutzerinnen und -nutzern übermittelt. Das betraf Demonstrantinnen ebenso wie Anwohner, Journalisten wie Politikerinnen. Nachdem wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatten und deutlich wurde, dass die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, haben wir nun einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der zum Ziel hat, Funkzellenabfragen rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform zu begrenzen.
In den deutschen Unternehmen regt sich massiver Widerstand gegen das geplante Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz der Bundesregierung. Mehr als 3000 Betriebs- und Personalräte haben nun zu einer Initiative zusammengeschlossen und warnen nachdrücklich vor den Folgen des jetzigen schwarz-gelben Gesetzesentwurfes. Die Arbeitnehmerinnenvertreter fürchten, dass das Schutzniveau für die Belegschaft insgesamt durch den jetzt vorgelegten Entwurf statt angehoben sogar noch weiter abgesenkt wird. Die DGB-Forderung "Lieber kein Gesetz als dieses" ist nur konsequent. Statt diesen Murks brauchen wir einen Beschäftigtendatenschutz, der diesen Namen auch tatsächlich verdient. Wir Grüne wollen den Rückbau von Kontrolle und Überwachung in den Betrieben, einen Schutz von Bewerbenden vor massiver Durchleuchtung und einen effektiven internen betrieblichen Datenschutz und haben hierzu einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Täglich, fast stündlich erreichen uns neue Informationen, was den Einsatz der vom CCC untersuchten Software in den Bundesländern angeht. Heute wissen wir, dass zumindest einzelne Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eklatant missachtet haben. Dabei steht der immer stärkere Verdacht im Raum, der Bund könnte hier eventuell bei der Beschaffung und Verteilung bzw. Weitergabe eine koordinierende und damit verantwortliche Funktion eingenommen haben. Wir Grünen setzen uns sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für eine umfassende Aufklärung der in Raum stehenden Vorwürfe ein und geben der Bundesregierung im Rahmen einer aktuellen Stunde die Möglichkeit, sich zu erklären.