Der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages wird sich am Montag, 28. November 2011 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr das nächste Mal treffen. Auf der Tagesordnung (pdf, 19 KB) des Ausschusses befinden sich einige zentrale netzpolitische Punkte, die leider in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert werden.
Unter der Überschrift „Schneller Konter“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 31.10.2011 über eine neue Taktik der Polizei gegen gewaltbereite Fußballfans. Da es im direkten Umfald von Stadien schwer falle, Randalierer aus größeren Fangruppen herauszufischen, greife man seit gut einem Jahr auf eine spezielle Methode zurück, um gezielt zugreifen zu können: Die sogenannte „mobile Massenkontrolle“. Im Zuge dieser werden im Vorfeld von Fußballspielen auf Bahnhöfen große Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet, an denen „verdächtige Fans“ aussteigen müssen, um nach Feststellung der Personalien fotografiert zu werden. Anhand von Videos, auf denen zum Beispiel Schlägereien bei vergangenen Spielen dokumentiert sind, will die Polizei dann Verdächtige umgehend ermitteln. Zu den im Raum stehenden Fragen, v.a. auch zur In welchen Datenbanken oder Dateien werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten und Fotografien wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert werden und mit welchen anderen Dateien ein Abgleich vorgenommen wird, haben wir nun die Bundesregierung mit Hilfe einer Kleinen Anfrage befragt?
Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann. Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagieren wir auf dieses Schutzbedürfnis und wollen in Kürze eine eigene Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag einbringen, die Änderungen sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht vorsieht. Am 30.11.2011 veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern und lädt alle Interessierten hierzu ein.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, in den letzten Monaten wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. Während das Europäische Parlament den Sacharow-Preises für geistige Freiheit 2011 an eine Gruppe von fünf Aktivisten des Arabischen Frühlings, die ihr Leben im Kampf für Demokratie, Grundrechte und Würde aufs Spiel gesetzt haben, bekannt gegeben hat, wird die Bundesregierung noch immer nicht tätig – ganz im Gegenteil. Vor wenigen Tagen berichtete Spiegel Online, dass die Bundesregierung in einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 27. Oktober 2011 bezüglich der Überarbeitung der Rüstungsexportrichtlinien vor allem die Interessen der deutschen Wirtschaft betont. Durch eine Kleine Anfrage fordern wir nun die Bundesregierung noch einmal mit Nachdruck dazu auf, hier endlich tätig zu werden und tatsächlich eine dringend angeratene Reform der aus heutiger Sicht überholten Rüstungsexportrichtlinien vorzunehmen und auch „Dual-use-Güter“ und entsprechende Techniken zur Störung von Telekommunikationsdiensten und zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs in die Bestimmungen aufzunehmen.
Als grüne Bundestagsfraktion beschäftigen wir uns seit langem mit dem geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA - genauso wie die Grünen im Europäischen Parlament. Vor gut zwei Wochen haben wir in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung eine Veranstaltung zu ACTA durchgeführt und mit Geraldine de Bastion vom Digitale Gesellschaft e.V., David Hachfeld von Oxfam Deutschland e.V. und dem führenden deutschen ACTA-Experten Prof. Axel Metzger von der Universität Hannover über das ACTA-Abkommen und seine vielfältigen Auswirkungen, den weiteren Ratifizierungsprozess auf deutscher und europäischer Ebene und die Chancen der Zivilgesellschaft, ACTA noch zu stoppen, diskutiert. Zudem haben wir im Bundestag am Anfang der Legislatur die eine Kleine Anfrage zu ACTA gestellt und das Europäische Parlament vor Kurzem zwei Studien vorgelegt, die unsere Bedenken noch einmal bestätigt haben. Nun rückt die Ratifizierung des Abkommens näher.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen & Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. Obwohl die Bundeskanzlerin und andere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zwar in Sonntagsreden immer wieder die demokratischen Errungenschaften der Neuen Medien preist, ist sie aber scheinbar nicht willens, Verstöße gegen universelle Menschenrechte, die vor den Augen der Weltöffentlichkeit begangen werden, zu unterbinden. Das zeigt eine nun öffentlich gewordene Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission.
Nachdem wir bereits vor längerer Zeit unseren grünen Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz online diskutiert haben lassen, stellen wir als Grüne Bundestagsfraktion nun einen weiteren Gesetzesentwurf online zur Diskussion, um vor der Einbringung in den Bundestag die Mitarbeit an unserer Initiative zu ermöglichen und Fragen, Kritik und Anregungen aufzunehmen. Unser Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) ist ab sofort online diskutierbar. Wir präsentieren unseren Entwurf heute auf zwei Ebenen: Zum einen sind alle Interessierten eingeladen, auf www.gruener-gesetzentwurf.de ihre Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen einzubringen. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des Fachverlags C.H. Beck, der Beck Community, unter www.community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Archive