Unter der Überschrift „Schneller Konter“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 31.10.2011 über eine neue Taktik der Polizei gegen gewaltbereite Fußballfans. Da es im direkten Umfald von Stadien schwer falle, Randalierer aus größeren Fangruppen herauszufischen, greife man seit gut einem Jahr auf eine spezielle Methode zurück, um gezielt zugreifen zu können: Die sogenannte „mobile Massenkontrolle“. Im Zuge dieser werden im Vorfeld von Fußballspielen auf Bahnhöfen große Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet, an denen „verdächtige Fans“ aussteigen müssen, um nach Feststellung der Personalien fotografiert zu werden. Intern würden diese Kontrollpunkte den Namen „Bearbeitungsstraße“ tragen.

Um umgehend reagieren zu können, stünden über das ganze Bundesgebiet verteilt spezielle Einsatzkräfte mit der nötigen Ausrüstung bereit. „Eingreifbahnhöfe“, die für derlei Großeinsätze geeignet seien, lege die Bundespolizei schon vor den Spieltagen fest. Anhand von Videos, auf denen zum Beispiel Schlägereien bei vergangenen Spielen dokumentiert sind, will die Polizei dann Verdächtige umgehend ermitteln. Der Präsident der Bundesbereitschaftspolizei, die sich um die Sicherheit in den Zügen und Bahnhöfen kümmert, Friedrich Eichele, der früher die Spezialeinheit GSG 9 leitete: „Wir legen Wert auf Nachhaltigkeit“. Ziel sei es, diejenigen, die Straftaten begingen, vor Gericht zu bringen. Zusammen mit Schadenersatzforderungen und Stadionverboten habe dies eine „hohe abschreckende Wirkung“.

Zu den im Raum stehenden Fragen, v.a. auch zur In welchen Datenbanken oder Dateien werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten und Fotografien wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert werden und mit welchen anderen Dateien ein Abgleich vorgenommen wird, haben wir nun die Bundesregierung mit Hilfe einer Kleinen Anfrage befragt?

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mobile Massenkontrollen der Bundespolizei gegen Fußballfans

Woche für Woche kommt es in Fußballstadien in Deutschland oder im Umfeld von Fußballspielen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Hooligans, zwischen Gewalttätern und der Polizei und auch zu Gewalttaten gegen Unbeteiligte sowie zu erheblichen Sachschäden.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die Polizeien der Länder und die Bundespolizei hier entschieden tätig werden, um derartige Gewalt zu verhindern und zu unterbinden. Dazu müssen sie rund um die Stadien, in den Innenstädten, auf  Bahnhöfen und auch in Zügen Präsenz zeigen und gegebenenfalls eingreifen, um Straftaten zu verhindern.

Fußball ist ein Sport und darf nicht zur Plattform für gewalttätige Kriminelle werden. Ein Fußballspiel darf nicht zur Gefährdung von Reisenden in Zügen, unbeteiligten Passanten oder friedlichen Zuschauern führen.

Nach Medienberichten (sueddeutsche.de vom 31.10.2011) führt die Bundespolizei sogenannte „mobile Massenkontrollen“ reisender Fußballfans durch. Dazu würden Züge, die sich auf dem Weg zu einem Spiel oder zurück von einem Spiel befinden, auf Bahnhöfen, an den Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet sind, angehalten, dort „verdächtige Fans“ zum Aussteigen aufgefordert, identifiziert und fotografiert, und die so erhobenen Daten dann mit Erkenntnissen über Straftaten abgeglichen. Diese „mobile Massenkontrolle“ werde seit etwa einem Jahr praktiziert.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie oft, wann und im Zusammenhang mit welchen Fußballspielen fanden die sogenannten „mobilen Massenkontrollen“ statt (bitte einzeln auflisten)?
  2. Was war jeweils der spezifische Anlass, eine solche Kontrolle durchzuführen, nach welchen Kriterien wurden die zu überprüfenden Züge ausgewählt?
  3. Wurden bei der Planung bzw. vor der Durchführung einer solchen mobilen Massenkontrolle jeweils andere Maßnahmen erwogen und aus welchen Gründen wurde eine Massenkontrolle als geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel ausgewählt?
  4. Wird die Durchführung mobiler Massenkontrollen langfristig (z.B. bei Beginn der Saison), mittelfristig und nach Auswertung bestimmter Vorkommnisse (z.B. nach wiederholten Ausschreitungen im Zusammenhang mit Spielen bestimmter Mannschaften) oder kurzfristig (z.B. anlässlich von Gewalttaten) geplant, wessen Risikoeinschätzungen werden dabei zugrunde gelegt, und wer (Bundespolizei, betroffene Landespolizeien, DFB) ist in die Entscheidung eingebunden, im Zusammenhang mit einem bestimmten Spiel mobile Massenkontrollen durchzuführen?
  5. Finden ähnliche Kontrollen auch auf Bundesautobahnen statt und wenn ja, werden dort Reisebusse oder auch einzelne PKW kontrolliert, und nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?
  6. Werden bei den mobilen Massenkontrollen alle Reisenden einer Ausweiskontrolle unterzogen und fotografiert oder müssen bestimmte konkrete Verdachtsmomente gegen die Person vorliegen?
  7. Werden neben der Identitätsfeststellung und dem Fotografieren der Betroffenen bei den mobilen Massenkontrollen noch weitere Maßnahmen ergriffen?
  8. Welche Daten werden von den Betroffenen bei einer mobilen Massenkontrolle erfasst?
  9. In welchen Datenbanken oder Dateien werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten und Fotografien wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert?
  10. Mit welchen Datenbeständen werden die bei einer mobilen Massenkontrolle gewonnenen Daten abgeglichen, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese Verarbeitung und wer hat – außer der Bundespolizei – Zugang zu diesen Daten und in welcher Weise werden sie zu welchen Zwecken weiter verarbeitet?
  11. Führt die Erfassung bei einer mobilen Massenkontrolle zur Aufnahme des Betroffenen in die Datei „Gewalttäter Sport“?
  12. In welcher Weise werden die Betroffenen über die Speicherung und Weiterverarbeitung ihrer Daten informiert, können sie der Speicherung widersprechen, gegen wen  haben sie einen Anspruch auf Korrektur oder Löschung und welche Rechtsmittel stehen ihnen zur Verfügung?
  13. In welcher Weise sind die Polizeien der Länder in die Durchführung der mobilen Massenkontrollen sowie in die Auswertung und Verarbeitung der gewonnen Daten eingebunden?
  14. Werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten am Tag des Einsatzes in irgendeiner Form an die jeweils an den Einsätzen im Rahmen eines Fußballspiels beteiligten Landespolizein, insbesondere die Einsatzleitungen vor Ort, weitergegeben und mit welchen Auflagen bezüglich der Speicherung, Weitergabe und sonstiger Verarbeitung der Daten geschieht dies?

Berlin, den 15. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Über die Antworten auf die Kleine Anfrage werden wir Euch auf dem Laufenden halten.

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