Nach der Benennung Günther Oettingers als neuem „EU-Internetkommissar“ fühlen sich heute zunächst all diejenigen bestätigt, die befürchtet haben, dass die EU-Kommission jemanden als neuen „Internetkommissar“ benennen wird, der sich, statt sich für eine progressive EU-Netzpolitik einzusetzen, vor allem der Durchsetzung der Interessen weniger großer Konzerne widmen wird. Auch wir haben vor einiger Zeit derartige Befürchtungen geäußert. Gleichzeitig sagen wir klar: Auch Günter Oettinger hat zumindest eine 100 Tage-Frist verdient. Der neue deutsche EU-Internet-Kommissar wird in den nächsten Monaten beweisen müssen, dass er den anspruchsvollen Herausforderungen, vor die Internet und Digitalisierung den Gesetzgeber stellen, tatsächlich gewachsen ist.
Das Thema „Big Data“ ist derzeit in aller Munde. Auch die Heinrich-Böll-Stiftung setzt sich im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe Kultur & Netz mit diesem Thema auseinander und lädt in Kooperation mit der Forschungsstelle Internet und Menschenrechte an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder ) am Freitag, dem 12. September 2014, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr zu einem interessanten Vortrag mit dem Titel "From big data to banality of evil - An epistemological and ethical analysis of algorithms”. Die Veranstaltung findet auf Englisch in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung in der Schumannstraße 8 in Berlin statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die heutige Sondersitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ des Bundestages zur gleichnamigen "Agenda" der Bundesregierung, bei der leider kein Minister der „drei federführenden Ministerien“ anwesend war, hat vor allem eines gezeigt: Die Bundesregierung stolpert weiter durch´s Neuland. Sie hat keinerlei Fahrplan für das weitere netzpolitische Vorgehen in dieser Legislaturperiode und scheint auch nicht aus der geradezu vernichtenden Kritik der letzten Monate an ihrem Vorgehen lernen zu wollen. So herrscht auch nach der heutigen Sitzung weiterhin völlige Unklarheit über das weitere Vorgehen in Sachen „Digitaler Agenda“, vor allem, was die Einbeziehung des gleichnamigen Internet-Ausschusses und die Zivilgesellschaft in den weiteren Prozess angeht.
Die letzte Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ des Bundestages liegt lange zurück. Ihr fragt Euch:„Aber da war doch irgendwas?“ Richtig: Die Bundesregierung hat mitten in der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf ihrer „Digitalen Agenda“ vorgelegt – leider, obwohl in der „Agenda“ selbst anders angekündigt, ohne den Bundestag im Vorfeld zu beteiligen. Der Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestages kämpft weiter darum, überhaupt an der weiteren parlamentarischen Beratung der „Agenda“ beteiligt zu werden. Bislang ist das weitere (parlamentarische) Vorgehen in Sachen "Digitaler Agenda" noch völlig unklar.
Die Freiheit des Einzelnen ist ein politischer Grundwert der grünen Bundestagsfraktion – so wie die Wahrung unserer ökologischen Lebensgrundlagen und eine gerechtere Gesellschaft. Aus diesem Grund haben wir als grüne Bundestagsfraktion den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit in dieser Legislaturperiode gemacht. Am 19. September findet in den Räumen des Deutschen Bundestages der grüne „Freiheitskongress“ statt, zu dem Konstantin alle Interessierten herzlich einlädt.
Am Montag, 25. August 2014, findet zwischen 9.00 und 17.00 Uhr die diesjährige Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums Datenschutz in Schleswig-Holstein im Kiel statt. Das Thema der diesjährigen Akademie lautet „'Supergrundrecht Sicherheit' contra digitale Menschenrechte". Die diesjährige Sommerakademie will die Sicherheitsexperten von Nachrichtendiensten, Polizei und Wirtschaft in den Dialog bringen mit Informatik- und Grundrechtsexperten. Dabei sollen die fragilen Bedingungen von Sicherheit zwischen staatlicher/wirtschaftlicher Kontrolle und individueller Autonomie, zwischen Geheimhaltung und Transparenz, zwischen Expertenmeinung und demokratischem Prozess erörtert werden. Zudem soll kontrovers diskutiert werden, welche Voraussetzungen künftig geschaffen werden müssen, um zu verdeutlichen, dass der Schutz der Datenschutzgrundrechte Bestandteil und Grenze unseres Sicherheitsstrebens sein muss.