Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, in der sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Deutschland erfüllt die Voraussetzungen für einen Beitritt, hat von der Möglichkeit bisher trotz vielfältiger Aufforderungen jedoch - leider - keinen Gebrauch ge­macht. Seit langem fordern zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure den Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership. Wir haben diese Forderung als Grüne stets unterstützt. Das tun wir auch weiterhin - und haben die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Äußerungen von Vertreter der Bundesregierung, die einen Beitritt wiederholt in Aussicht gestellt haben, noch einmal nachgehakt, wann tatsächlich mit einem Beitritt zu rechnen ist.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. An dieser Stelle möchten wir Euch auf einem am 2. November 2013 in Leipzig stattfindenden netzpolitischen Kongress "verNETZt - Leben im digitalen Zeitalter" aufmerksam machen, zu dem die grüne Fraktion im Landtag von Sachsen in die Leipziger „GaRage“ einlädt.
Die Enthüllungen durch Edward Snowden sind eine Zäsur in der Geschichte der westlichen Demokratien. Täglich erreichen uns neue Hiobsbotschaften. Heute wissen wir: Die Praktiken der Geheimdienste sind mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu vereinbaren. Zu den ersten, die öffentlich gegen den Unwillen der Bundesregierung, endlich die nötigen Konsequenzen aus dem derzeitigen Skandal zu ziehen, protestierten und tatsächliche Handlungen einforderten, gehörte ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem Hamburger Raum. Sie waren es, die als erstes gegen den Überwachungsskandal auf die Straße gingen. Mit zahlreichen anderen Rechtsanwälten unterstützt Konstantin die "Hamburger Erklärung" - und fordert zu deren Verbreitung und Mitzeichnung auf.
Seit kurzem scheint Gewissheit was monatelang nur vermutet wurde: Die Bundesregierung erlaubt dem deutschen Auslandsgeheimdienst, dem Bundesnachrichtendienst (BND), Datenströme von 25 deutschen Providern direkt am Internetknoten De-Cix in Frankfurt auszulesen und zu rastern. Das zentrale Problem der millionenfachen Rasterung durch den für das Ausland zuständigen Geheimdienst ist die mutmaßliche Erstreckung der Überwachung auf den Inlandsverkehr der Bundesbürger. Dies wäre ein millionenfacher Grundrechtseingriff.
Von einer „weichen Tyrannei“ der NSA sprach Thomas Drake, der vor dem Innenausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel am 30. September seine persönlichen Erfahrungen als Whistleblower schilderte. Diese Tyrannei sei besonders gefährlich, weil sie im Schatten des Rechtsstaats entstanden sei, so der ehemalige Mitarbeiter der NSA. Die Grenze zum totalitären Staat sei längst überschritten, die USA ein Überwachungsstaat.
Täglich werden neue Dimensionen der Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA bekannt, die Erstellung millionenfacher Profile aus sozialen Netzwerken, bekannt. Heute berichtet u.a. heise über eine einjährige Vorratsdatenspeicherung durch die NSA. Die Schwelle zum autoritären Sicherheitsstaat, der seine Bürger präventiv überwacht und unter Generalverdacht stellt, scheint längst überschritten. Die nun bekannt gewordenen Praktiken verstoßen klar gegen die Menschenwürde. Eine solche Praxis wird bei uns durch das Grundgesetz untersagt. Auch vier Monate nach Bekanntwerden der lückenlosen Überwachung weltweiter Internet- und Telekommunikation durch verschiedene westliche Geheimdienste verhindert die Bundesregierung die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe. Den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger setzt sie nicht durch.
Die Veröffentlichung des Artikels „Pillendreher als Datendealer“ im SPIEGEL“ vom 19. August 2013 hat erneut die Diskussion entfacht, inwieweit der Datenschutz beim Rezeptdatenhandel be- bzw. missach­tet wird und inwieweit mit gehandelten Rezeptdaten für externe Datenaufberei­ter und Pharmafirmen eine Reidentifizierung von personenbezogenen Daten (Versicherte, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker) möglich ist. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir, nachdem wir bereits im Jahr 2012 mit mehre­ren Schriftlichen Fragen das Thema parlamentarisch bearbeitet haben, nun die aktuellen Entwicklungen noch einmal aufgegriffen und eine Kleine Anfrage hierzu an die Bundesregierung gerichtet.