Auch nach dem offiziellen Ender der Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, stehen in den letzten, noch verbleibenden Sitzungswochen, noch zahlreiche netzpolitische Tagesordnungspunkte auf der Agenda des Bundestages. An dieser Stelle gfibt Konstantin einen kurzen Überblick über die in dieser Woche netzpoltisch relevanten Tagesordnungspunkte im Plenum und in den Fachausschüssen des Bundestages.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Eine Studie der Bundesnetzagentur zeigt: Die Provider werben oftmals mit höheren Geschwindigkeiten, als tatsächlich erreicht werden. Nur jeder fünfte User surft mit der versprochenen Geschwindigkeit. Es wird Zeit für mehr Transparenz in den Angeboten vor Vertragsabschluss - und den Universaldienst.
Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Am 28. Januar 2013 fand die letzte Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ statt. Neben letzten Handlungsempfehlungen einzelner Projektgruppen standen im Rahmen der Sitzung auch die Zwischenberichte der Projektgruppen Verbraucherschutz und Kultur, Medien & Öffentlichkeit sowie der Abschlussbericht auf der Tagesordnung. Im Im Rahmen der nächsten Sitzungswoche des Bundestag wird das Plenum abschließend über die Arbeit der Enquete-Kommission und den vorgelegten Abschlussbericht debattieren.
Seit langem setzen wir uns als Grüne dafür ein, dass die Netzneutralität als eines der Prinzipien, die den Erfolg des Internets, wie wir es heute kennen, überhaupt erst ermöglicht haben, gesetzlich festgeschrieben und gesichert wird. Die Bundesnetzagentur hat nun dazu aufgerufen, sich als Nutzerinnen und Nutzer an einer bundesweiten Messkampagne zu beteiligen, um so Verstößen auf die Spur zu kommen. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir dazu auf, sich an dem Test zu beteiligen, um so ein fundierteres Bild von etwaigen Verstößen gegen das Prinzip der Netzneutralität zu bekommen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.