Nachdem vor wenigen Tagen die für die „Digitale Agenda“ zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wirklich beachtenswerte Überlegungen zur Reform des Urheberrechts angestellt hat (Rede Neelie Kroes: Is copyright working?), erreicht uns heute die nächste positive Nachricht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24.11. entschieden (Pressemitteilung des EuGH), dass Provider nicht per Sperrverfügungen verpflichtet werden können, gegen illegale Downloads ihrer Kunden vorzugehen. Dies, so das Gericht in seinem Urteil (pdf, 46 KB), würde gegen die EU-Grundrechte verstoßen. Wenig zielführende, rein repressive Durchsetzungsmechanismen in Sachen Urheberrecht haben, so scheint es mehr und mehr, in der EU keine Zukunft.
Dieser Tage erreichte die Projektgruppe Netzneutralität der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft ein bemerkenswertes „Save the Date“-Schreiben zum 1. Fachdialog Netzneutralität. Am 16. November 2011 soll die Auftaktveranstaltung stattfinden. Weitere Veranstaltungen sollen durch vom Wirtschaftsministerium beauftragte Studien flankiert werden. Eigentlich müsste man sich freuen, dass das BMWi nach den Anträgen von Grünen, Linken und SPD das Thema endlich ernst nimmt. Trotzdem wirkt das Timing der Einladung absurd: Am 20. Oktober wird der Bundestag in 2./3. Lesung das für die Netzneutralität maßgebliche Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschieden.
Anerkennend und ein wenig optimistischer geht dieser Tage der netzpolitische Blick in die Niederlande und Belgien. Die Debatte des holländischen Parlaments zur Netzneutralität durch Festschreibung im Telekommunikationsgesetz ist mittlerweile auch in Deutschland wahrgenommen worden (Spiegel Online berichtete am 9. Juni). Zudem liegt dem belgischen Parlament ein Gesetzesentwurf zur Netzneutralität vor, der im zweisprachigen Titel von "la neutralité du réseau" und "netneutraliteit" spricht.
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