Nachdem vor wenigen Tagen die für die „Digitale Agenda“ zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wirklich beachtenswerte Überlegungen zur Reform des Urheberrechts angestellt hat (Rede Neelie Kroes: Is copyright working?), erreicht uns heute die nächste positive Nachricht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24.11. entschieden (Pressemitteilung des EuGH), dass Provider nicht per Sperrverfügungen verpflichtet werden können, gegen illegale Downloads ihrer Kunden vorzugehen. Dies, so das Gericht in seinem Urteil (pdf, 46 KB), würde gegen die EU-Grundrechte verstoßen. Wenig zielführende, rein repressive Durchsetzungsmechanismen in Sachen Urheberrecht haben, so scheint es mehr und mehr, in der EU keine Zukunft.
Angesichts der Tatsache, dass auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen, die vom 25.11. bis zum 27.11.2011 in Kiel stattfinden wird, u.a. auch ein netzpolitischer Leitantrag des Bundesvorstandes mit dem Titel “Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!” zur Abstimmung steht, wird so mancher, derzeit sichtlich nervös. So verschickten mehrere Interessensverbände eine gemeinsame Stellungnahme zum netzpolitischen Antrag, nach deren Lektüre sich Konstantin, Claudia Roth, Volker Beck und Jerzy Montag veranlasst sahen, eine kurze Replik zu schreiben.
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