Heute erschien auf Spiegel Online ein sehr guter und ausführlicher Zwischenstand zum Breitbandausbau in Deutschland. Das Fazit: „Der Ausbau ist bisher unzureichend.“ Deutschland hängt im Vergleich zu anderen Ländern weit hinterher, eine Investitionsoffensive ist nicht zu erkennen. Zum Schluss ihres Artikels fragen Sie schwarz-gelb: „Die entscheidende Frage, um die sich die Regierung bisher drückt: Ist Breitband-Internet ein öffentliches Gut, gehört es zur Daseinsfürsorge?“ Diese Fragen haben wir GRÜNE für uns schon längst beantwortet. Aus unserer Sicht gehört ein schneller Internetanschluss schon längst zur Daseinsfürsorge. Und aus diesem Grund fordern wir einen Universaldienst für schnelles Internet, also dass jeder Anrecht auf Breitband hat, egal ob er auf einer Alm, einer Hallig oder in Berlin-Pankow wohnt.
Seit heute liegt er vor: Der Entwurf eines rot-grünen Koalitionsvertrags für Niedersachsen. Der Entwurf, der an diesem Wochenende noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute auf den Seiten der Grünen in Niedersachsen für alle Interessierten zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch, nachdem wir dies auch in der Vergangenheit schon bei anderen Ländern getan haben, nun auch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus dem Bereich der Innen- & Netzpolitik aus dem niedersächsischen Koalitionsvertrag vorstellen.
Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.
Am gestrigen Montag, den 26. März 2012, fand zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Das Schwerpunktthema der öffentlichen Sitzung war die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Über die bevorstehende Anhörung hatten wir berichtet. Am Anfang der Sitzung haben die Direktoren Paul Nemitz (Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission) und Detlef Eckert (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) kurze Eingangsstatements gehalten und anschließend Fragen der einzelnen Fraktionen beantwortet. All diejenigen, die die gestrigen Sitzung verpasst haben, können die komplette Anhörung hier noch einmal nachschauen.
Am Dienstag hat die Bundesregierung den neuen Breitbandatlas vorgestellt. Was zeigt uns das? Die Bundesregierung hat beim Breitbandausbau ihre eigenen Ziele verfehlt. Bis heute haben nicht alle Haushalte in Deutschland die Möglichkeit einen Internetzugang von 1 Mbit/s zu bekommen. Das wollte die schwarz-gelbe Koalition schon Ende 2010 erreicht haben. Über ein Jahr später ist es noch immer nicht so weit. Somit ist nicht einmal eine Basisversorgung für alle möglich.
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern hat sich gestern in Sachen Telekommunikationsgesetz geeinigt. An dieser Stelle berichtet Tabea von den Punkten, die gestern beschlossen wurden und nimmt eine grüne Bewertung der im Vermittlungsausschuss gefassten Beschlüsse vor.
An diesem Wochenende hat der Parteitag der schleswig-holsteinischen Grünen (#ltwsh11) ein Wahlprogramm für die im Mai nächsten Jahres anstehende Landtagswahl beschlossen. Die Grünen sind somit die erste Partei in Schleswig-Holstein, die ein Wahlprogramm vorlegen. Das Programm ist das Ergebnis eines circa einjährigen Programmerstellungsprozesses. An dieser Stelle dokumentieren wir den netzpolitischen Teil des Landtagswahlprogramms, das in Kürze vollständig unter sh-gruene.de heruntergeladen werden kann.
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